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Was muss man beachten, wenn man ein Testament verfasst?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Vermögensübersicht ist hilfreich
  • Was wollen die Erben?
  • Welche Zwecke will man mit dem Testament erreichen?

Der Inhalt eines Testaments entscheidet manchmal über das Schicksal von Vermögenswerten in Millionenhöhe.

Ein sorgfältig durchdachtes Testament regelt aber nicht nur die eigene Erbfolge, sondern sorgt im Idealfall auch noch dafür, dass der Familienfriede nach dem Eintritt des Erbfalls nicht ins Wanken gerät und die Erben und alle anderen Beteiligten die Entscheidungen des Erblassers zumindest akzeptieren.

Solche Wirkungen kann man bei der Abfassung seines Testaments am besten dadurch erzielen, wenn man sich vorab ein paar Gedanken zu seiner aktuellen Situation und vor allem zu der Frage macht, was man mit seinem Testament erreichen will.  

Welches Vermögen soll verteilt werden?

Grundlegend kann es nie schaden, wenn man vor Errichtung des Testaments eine Aufstellung seines eigenen Vermögens macht.

Dabei geht es nicht nur um die Auflistung von positiven Vermögenswerten, sondern auch um möglich Schulden und Verbindlichkeiten, die man gegebenenfalls seinen Erben hinterlässt.

Eine Vermögenszusammenstellung kann auch dazu dienen, sich darüber Klarheit zu verschaffen, welche Person nach dem Erbfall welchen Vermögensgegenstand erhalten soll.

Immobilien sind beispielsweise zum Zwecke der Teilung denkbar ungeeignet, sodass es nach Möglichkeit vermieden werden soll, ein Haus oder eine Wohnung mit dem Erbfall in die Hände mehrerer Personen zu geben.

Sobald in der neuen Eigentümergemeinschaft nach dem Erbfall Uneinigkeit über die Frage der weiteren Nutzung der Immobilie herrscht, ist Streit vorprogrammiert.

Was soll mit dem Vermögen nach meinem Tod passieren?

Wichtig ist auch die Klärung, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Erbfall passieren soll.

Geht es vorzugsweise um die wirtschaftliche Absicherung nächster Familienangehöriger? Oder will man mit seinem zu Lebzeiten angehäuften Vermögen gegebenenfalls caritative Zwecke verfolgen?

Will man das Vermögen in seiner Gesamtheit mit dem Erbfall auf eine andere Person übertragen oder will man auch nach dem eigenen Tod noch Einfluss auf die Vermögenswerte nehmen?

Je nach Interessenlage und Komplexität des eigenen Vermögens sind umfassende Anordnungen im Testament möglich und notwendig.

Reicht die gesetzliche Erbfolge aus?

Um seine Erbfolge in einem Testament vernünftig gestalten zu können, sollte man sich jedenfalls auch über die geltende gesetzliche Erbfolge im Klaren sein.

Nur in wenigen Fällen ist es empfehlenswert, die eigene Erbfolge ganz dem Gesetz zu überlassen und auf die Errichtung eines Testaments zu verzichten.

Vor allem in den Fällen, bei denen man mit dem Gedanken spielt, nächste Familienangehörige im eigenen Testament von der Erbfolge auszuschließen, muss man das gesetzliche Erbrecht und vor allem den vom Gesetz garantierten Pflichtteil im Auge behalten.

Dem testamentarischen Erben bringt nämlich eine noch so gut gemeinte Erbeinsetzung nichts, wenn er sich nach dem Erbfall in eine nerven- und zeitraubende Auseinandersetzung mit dem Pflichtteilsberechtigten begeben muss.

Schon bei der Abfassung des eigenen Testament sollte man sich daher im Interesse der Erben Gedanken dazu machen, wie man Pflichtteilsansprüche vermeidet oder zumindest reduziert.

Welche Interessen haben die Erben?

Hilfreich ist es immer, nicht nur die eigenen Interessen bei der Errichtung eines Testaments in den Fokus zu nehmen, sondern auch die Interessen aller anderen Beteiligten.

Es kann die Abwicklung der Erbschaft enorm erleichtern, wenn der Erblasser konkrete Angaben zu der Verteilung des Erbes macht.

Mehrere – grundsätzlich gleichberechtigte – Erben müssen sich über die Verteilung des Nachlasses immer einigen. Diese – konfliktträchtige – Arbeit kann der Erblasser seinen Erben ungemein erleichtern, wenn er in seinem Testament konkrete Hinweise zur Verteilung seines Vermögens gibt.

Wenn also ein Erbe beispielsweise erkennbar nur an Bargeld interessiert ist, während beim anderen Erben der Schwerpunkt des Interesses auf einer Immobilie oder dem Familienschmuck liegt, dann sollte der Erblasser solche Motive in seinem Testament aufgreifen und tunlichst berücksichtigen

Wie kann man seinen letzten Willen wirksam errichten?

Am Ende sollte der Erblasser natürlich noch dafür sorgen, dass sein letzter Wille auch formgültig und wirksam ist.

Dem Grunde nach braucht man für ein wirksames Testament nur ein Blatt Papier und einen Stift. Es muss keine andere Person zur Errichtung des eigenen Testaments hinzugezogen werden.

Wer seine Erbfolge mit seinem Ehepartner gemeinsam gestalten will und sich in gewissem Umfang auch einer Bindung unterwerfen will, der kann auch über die Abfassung eines gemeinsamen Testaments nachdenken.

Einen Notar einzuschalten kostet immer Geld. Im Gegenzug erhält man – in der Regel – eine fachkundige Beratung und kann mit dem Notar auch gleich erörtern, ob man seine Erbfolge anstatt in einem Testament nicht besser in einem Erbvertrag niederschreibt.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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