Ist eine Schiedsgerichtsklausel im Testament sinnvoll?
- Bei komplexen Nachlässen kann eine Schiedsklausel sinnvoll sein
- Erbasser kann sich einen Schiedsrichter aussuchen
- Schiedsgerichte sind häufig schneller als die staatlichen Gerichte
Erbstreitigkeiten werden in Deutschland in aller Regel vor den staatlichen Gerichten ausgetragen.
Jeder, der ein solches Verfahren bereits einmal durchlaufen hat, weiß möglicherweise auch von den negativen Seiten eines solchen Gerichtsprozesses zu berichten.
Zwar arbeiten die deutschen Gerichte im europäischen Vergleich verhältnismäßig schnell, jedoch können sich umfangreiche Erbstreitigkeiten, zu deren Lösung möglicherweise auch noch Sachverständige hinzugezogen werden müssen, schell einmal über drei Instanzen und mehrere Jahre hinziehen.
Gerade wenn in den Nachlass auch Unternehmensvermögen fällt, kann diese durch die reine Verfahrensdauer ausgelöste Periode der Ungewissheit für den Fortbestand des Unternehmens überaus unangenehme Konsequenzen haben.
Weiter sollte man bei Abfassung des Testamentes und bei sich möglicherweise bereits abzeichnenden Erbauseinandersetzungen bedenken, dass Prozesse vor den staatlichen Gerichten grundsätzlich öffentlich sind.
Vor staatlichen Gerichten werden streitige Erbsachen öffentlich verhandelt
Im Falle eines Streites werden also zwangsläufig höchst private Tatsachen auch finanzieller Natur publik. Nicht immer liegt dies im Interesse des betroffenen Erblassers und der betroffenen Familie.
Es kann also gute Gründe für den Erblasser geben, in seinem Testament eine Schiedsgerichtsregelung für den Fall vorzusehen, dass die Auseinandersetzung unter den Erben oder sonstigen Beteiligten nicht friedlich verläuft.
Ein Vorteil einer Schiedsgerichtsklausel ist auch, dass man bereits zu Lebzeiten durch die Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Personen als Schiedsrichter dafür sorgen kann, dass mit der Schlichtung des Streits jemand befasst wird, der mit den Verhältnissen in der betroffenen Familie und/oder dem betroffenen Unternehmen vertraut ist.
Gerade solches Hintergrundwissen, das sich die Berufsrichter im Falle eines Gerichtsverfahrens erst mühsam aneignen müssen, erleichtert es zuweilen ungemein, eine augenscheinlich verfahrene Situation zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu führen.
Eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht ist fast immer schneller zu erlangen als ein rechtskräftiges Urteil durch ein staatliches Gericht.
Schiedsgerichte sind häufig schneller und manchmal günstiger als staatliche Gerichte
Nachdem ein Schiedsgericht in aller Regel nur eine Instanz kennt und man weiter die Möglichkeit hat, auf die Höhe der Vergütung des oder der Schiedsrichter durch entsprechende Anordnungen in dem Testament Einfluss zu nehmen, ist ein Schiedsgerichtsverfahren in aller Regel auch günstiger als ein Verfahren vor den staatlichen Gerichten.
Bei der Wahl des Schiedsrichters ist man grundsätzlich frei. Es empfiehlt sich jedoch, mit dem potentiellen Kandidaten vor seiner Einsetzung Rücksprache zu nehmen, ob dieser willens ist, das Amt auch tatsächlich zu übernehmen.
Weiter sollte man bedenken, dass ein im Testament bestimmter Kandidat seinerseits noch vor dem Erbfall versterben kann. Die Bestimmung eines Ersatzkandidaten ist daher empfehlenswert.
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