Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Kann ich mein Testament ohne einen Notar machen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Privates und notarielles Testament haben identische rechtliche Wirkung
  • Bei einem notariellen Testament ist eine Beratung durch den Notar inklusive
  • Ein notarielles Testament verursacht Kosten

Wenn man seine letzten Dinge regeln will, dann kann man ein Testament verfassen.

Es hat dabei nach deutschem Erbrecht wahlweise die Möglichkeit, ein so genannter privates und handschriftliches Testament zu errichten oder einen Notar ein so genanntes notarielles Testament beurkunden zu lassen.

Oft herrscht in Anbetracht dieser beiden Varianten bei der Testamentserrichtung Verwirrung.

Welches Testament ist wirksamer?

Betroffene stellen sich häufig die Frage, ob ein privates Testament ebenso wirksam ist wie ein notarielles Testament.

Oder es kommen Zweifel auf, ob man zum Beispiel für die geplante Vererbung einer Immobilie oder eines Unternehmens nicht zwingend auf ein notarielles Testament zurückgreifen muss.

Die wichtigste Nachricht für Betroffene, die sich unsicher sind, ob sie ein privat erstelltes oder ein notarielles Testament wählen sollen, ist folgende:

Von den rechtlichen Auswirkungen sind private und notarielle Testamente absolut gleichwertig.

Die rechtlichen Auswirkungen sind bei privatem und notariellem Testament gleich

Es macht also für die eigene Erbfolge keinen Unterschied, ob man seine Erben in einem privaten und handschriftlichen Testament oder in einem notariellen Testament eingesetzt hat.

Ebenso kann man Unternehmen und Immobilien problemlos mit einem privaten Testament vererben und muss hierfür nicht auf die Hilfe eines Notars zurückgreifen.

Man kann sein Testament also ohne einen Notar verfassen.

Eine ganz andere Frage ist aber, ob man sein Testament auch ohne einen Notar errichten soll.

Ein notarielles Testament kann Vorteile haben

Denn tatsächlich kann ein notarielles Testament gegenüber einem privatschriftlich erstellten Testament einige Vorteile bieten.

Entschließt man sich nämlich, einen Notar mit der Beurkundung des eigenen Testaments zu beauftragen, dann erhält man von dem Notar auch eine umfassende Beratung zum möglichen Inhalt des Testaments und den rechtlichen Auswirkungen der einzelnen Formulierungen.

Das Erbrecht ist eine nicht ganz unkomplizierte Materie und so manch ein mit Hilfe von Internetvorlagen erstelltes privates Testament hat sich nach dem Eintritt des Erbfalls als höchst missverständlich und streitträchtig erwiesen.

Ein Notar sollte keine unklaren Testamente formulieren

Unklare und rechtlich zweifelhafte Formulierungen in seinem Testament vermeidet man in aller Regel durch die Einschaltung eines Notars oder eines spezialisierten Anwalts.  

Ein weiterer Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass das notarielle Testament nach erfolgter Beurkundung vom Notar in die so genannte amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben wird.

Durch diese amtliche Verwahrung wird sichergestellt, dass das Testament nach dem Erbfall aufgefunden, eröffnet und der letzte Wille des Erblassers auch umgesetzt wird.

Die amtliche Verwahrung von Testamenten ist sicherer

Dahingegen kommt es immer wieder vor, dass privat erstellte Testamente zu Hause aufbewahrt werden, im Erbfall dann aber gar nicht aufgefunden oder sogar von dritter Seite vernichtet werden.

Auf der Minusseite eines notariellen Testaments stehen die Kosten, die durch die Einschaltung des Notars entstehen.

Je nach Nachlasswert kassiert der Notar für seine Dienste durchaus namhafte Gebühren.

Bei der Grundbuchberichtigung ist ein notarielles Testament von Vorteil

Fällt in den Nachlass aber auch eine Immobilie, dann kann man diesen Notarkosten aber wiederum einen finanziellen Vorteil entgegenhalten, der nur mit einem notariellen Testament verbunden ist.

Im Normalfall benötigen die Erben nämlich nach dem Eintritt des Erbfalls einen (kostenpflichtigen) Erbschein, um eine Nachlassimmobilie beim Grundbuchamt auf sich als neue Eigentümer umschreiben zu lassen.

Ist man als Erbe aber in Besitz eines notariellen Testaments, dann kann man sich diese Kosten für einen Erbschein bei der Grundbuchberichtigung sparen.

Das Grundbuchamt erkennt nämlich die durch ein notarielles Testament ausgewiesene Erbenstellung auch ohne die Vorlage eines Erbscheins an.

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