Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wenn sich die Kinder nicht verstehen – Wie können die Eltern ihre Erbfolge regeln?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Eltern wollen das Erbe in der Regel gerecht verteilen
  • Wenn sich die Kinder nicht verstehen, sollte man nicht alle Kinder als Erben einsetzen
  • Durch ein Vermächtnis kann man Gerechtigkeit herstellen

Es soll vorkommen, dass sich Geschwister untereinander nicht verstehen.

Eltern stehen einem offensichtlich gestörten Verhältnis ihrer Kinder oft mehr oder weniger fassungslos gegenüber.

In vielen Fällen gelingt es aber den Beteiligten nicht mehr, die Beziehungen der Kinder wieder auf ein zumindest akzeptables Niveau zu bringen.

Der wichtigste Punkt ist oft die Gerechtigkeit

Eine solche Ausgangslage ist für die Eltern, die ihre Erbfolge in einem Testament regeln wollen, oft ein Dilemma.

In aller Regel sind Eltern nämlich bei der Abfassung ihres Testaments insbesondere um einen Punkt bemüht:

Die Erbfolgeregelung soll, so der zentrale Wunsch der Eltern, vor allem „gerecht“ sein.

Im Zentrum steht die gleichmäßige Beteiligung der Kinder

Unter Gerechtigkeit verstehen die meisten Eltern in erster Linie eine gleichmäßige Beteiligung ihrer Kinder am Nachlass.

Bei der Erbfolge soll keines der mehreren Kinder benachteiligt oder bevorzugt werden.

Häufig ist der Plan der Eltern in diesen Fällen, jedem Kind im Testament den gleichen Erbteil zuzuwenden.

Wenn zwei Kinder vorhanden sind, dann sieht das Testament der Eltern eben vor, dass die beiden Kinder je hälftige Erben werden sollen.

Sind drei Kinder vorhanden, dann bekommt jedes Kind ein Drittel des vorhandenen Familienvermögens.

Nach dem Erbfall kann es turbulent werden

Mit dieser Regelung im Testament haben die Eltern jedenfalls ihre Vorstellung von einer gerechten Verteilung der Erbschaft umgesetzt.

Eine ganz andere Frage ist aber, ob die Eltern ihren Kindern mit dieser Erbfolge tatsächlich etwas Gutes getan haben.

Sind die betroffenen Kinder nämlich bereits zu Lebzeiten zerstritten, dann kann man nicht erwarten, dass sich diese Situation im Erbfall auch nur ansatzweise verbessert.

Ganz im Gegenteil ist eher zu erwarten, dass die Aufgaben, die im Erbfall auf die Kinder als Erben warten, noch zu einer größeren Entfremdung der Kinder führen.

Eine Erbengemeinschaft kann für alle kompliziert werden

Werden nämlich alle vorhandenen Kinder als Erben eingesetzt, dann bilden diese Kinder, ob sie wollen oder nicht, kraft Gesetz eine so genannte Erbengemeinschaft.

Diese Erbengemeinschaft muss sich um die Verwaltung und die Verteilung des Nachlasses kümmern.

Für Kinder, die sich oft aus gutem Grund nicht leiden können, ist die gemeinsame Nachlassabwicklung oft eine enorme Belastung.

Wenn Eltern dieses Dilemma voraussehen und trotzdem an ihrem Plan festhalten wollen, im Interesse einer „gerechten“ Verteilung des Familienvermögens zu sorgen, dann kann nur empfohlen werden, vorhandene Gestaltungsinstrumente des Erbrechts zu nutzen.

Harmonieren die Kinder oder gibt es absehbar Streit?

In erster Linie sollten Eltern dabei daran denken, nicht alle Kinder zu Erben einzusetzen, sondern nur ein Kind bzw. diejenigen Kinder, die absehbar miteinander harmonieren.

Weitere Kinder, die eine halbwegs friedliche Nachlassverteilung stören würden, können von den Eltern dahingegen mit einem Vermächtnis bedacht werden.

Wenn der Wert dieses Vermächtnisses für das problematische Kind dem Wert des Erbteils entspricht, der auf das betroffene Kind entfällt, dann kann sich über diese Lösung niemand beschweren.

Alle Kinder bekommen den gleichen Anteil an der Erbschaft, die Eltern können sicher sein, dass das Erbe „gerecht“ verteilt wird und die Kinder, die als Erben eingesetzt wurden, werden ihren Eltern ewig dankbar sein, dass im Erbfall Konflikte unter den Kindern durch die von den Eltern gewählte Konstruktion auf ein unvermeidbares Minimum beschränkt wurden.

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