Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Anfechtung eines Testaments wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten geht ausnahmsweise ins Leere

Von: Dr. Georg Weißenfels

KG – Beschluss vom 10.11.2015 – 6 W 54/15

  • Erblasser setzt Tochter als alleinige Erbin ein und heiratet dann seine zweite Ehefrau
  • Nach dem Erbfall ficht die zweite Ehefrau das Testament an
  • Die Anfechtung scheitert, weil der Erblasser seine Ehefrau offenbar absichtlich übergangen hatte

Das Kammergericht Berlin hatte über die Begründetheit einer Testamentsanfechtung nach § 2079 BGB wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten durch den Erblasser zu befinden.

Anlass für die Entscheidung des Kammergerichts war ein Streit über die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Erblasser errichtet Testament und setzt seine Tochter als Erbin ein

Der Erblasser hatte in der Angelegenheit im Jahr 2005 ein Testament errichtet. In diesem Testament setzte der Erblasser seine Tochter als alleinige Erbin ein. Gleichzeitig verfügte der Erblasser, dass seine Tochter auch als Testamentsvollstreckerin für die Abwicklung des Nachlasses zuständig sein soll.

Nach Errichtung seines Testaments heiratete der Erblasser seine zweite Ehefrau, ohne jedoch sein Testament aus dem Jahr 2005 abzuändern.

Nach dem Eintritt des Erbfalls beantragte die Tochter, gestützt auf das Testament aus dem Jahr 2005, beim Nachlassgericht die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Dieses wurde der Tochter des Erblassers zunächst auch erteilt.

Zweite Ehefrau ficht das Testament an

Dann trat jedoch die zweite Ehefrau des Erblassers auf den Plan. Sie focht das Testament nach § 2079 BGB an und beantragte, dass das der Tochter des Erblassers bereits erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis wieder eingezogen wird.

Die zweite Ehefrau des Erblassers argumentierte, dass sie von ihrem Ehemann in seinem Testament aus dem Jahr 2005 unbeabsichtigt übergangen worden sei, da die Ehe erst nach diesem Zeitpunkt geschlossen worden sei.

Das Nachlassgericht hielt die Anfechtung des Testaments für wirksam und ordnete die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses an.

Tochter legt Beschwerde zum Kammergericht ein

Die Tochter gab das Testamentsvollstreckerzeugnis in der Folge zurück, legte aber gleichwohl gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts Beschwerde zum Kammergericht ein.

Dort bekam die Tochter im Ergebnis Recht. Das Kammergericht hielt die Anfechtung des Testaments durch die zweite Ehefrau für unwirksam und hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf.

Seine Entscheidung stützte das Kammergericht auf § 2079 S. 2 BGB. Danach ist eine Testamentsanfechtung wegen des unbeabsichtigten Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser sein Testament auch bei Kenntnis der Existenz des (später hinzutretenden) Pflichtteilsberechtigten in der vorliegenden Form verfasst hätte.

Zweite Ehefrau wurde vom Erblasser absichtlich übergangen

Für diese (eher seltene) Annahme sah das Kammergericht ausreichende Anhaltspunkte in dem von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt. Der Erblasser hatte, so die Überzeugung des Gerichts, seine zweite Ehefrau mit voller Absicht in seinem Testament übergangen.

Zu dieser Einschätzung kam das Kammergericht, da der Erblasser in sicherer Kenntnis des Umstands, dass seine zweite Ehefrau neben seiner Tochter als gesetzliche Erbin zur Erbfolge berufen wäre, sein Testament aus dem Jahr 2005 nicht abänderte.

Zentrale Überlegungen in Bezug auf die Umsetzung seines letzten Willens habe der Erblasser bis zuletzt ausschließlich mit seiner Tochter besprochen, ohne auch seine zweite Ehefrau ins Vertrauen zu ziehen.

Ehefrau sollte offenbar nur den Pflichtteil erhalten

Die Ehefrau trug in dem Verfahren auch selber vor, dass ihr Ehemann nie geplant habe, sie als Erbin einzusetzen. Ebenfalls bestätigte die Ehefrau, dass ihrem Ehemann bis zuletzt die Existenz seines Testaments aus dem Jahr 2005 bewusst gewesen sei.

In Bezug auf das Erbrecht seiner zweiten Ehefrau stellte der Erblasser offenbar lediglich Überlegungen rund um den Pflichtteil seiner Frau an.

Auch schriftliche Aufzeichnungen des Erblassers ließen nach Auffassung des Gerichts nur den Schluss zu, dass es der Wille des Erblassers gewesen sei, seine Tochter als Alleinerbin einzusetzen. Alleine der Tochter als Alleinerbin und Testamentsvollstreckerin wies der Erblasser die Aufgabe zu, seinen Nachlass in seinem Sinne zu regeln.

Im Ergebnis schlug die Testamentsanfechtung danach fehl und der Tochter wurde erneut ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Das Testamentsvollstreckerzeugnis – Legitimation für den Testamentsvollstrecker
Testament anfechten, weil der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat
Welche Wirkung hat die Anfechtung eines Testaments?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht