Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Will der Erbe das Geld für den Pflichtteil verschwinden lassen? Der Pflichtteilsberechtigte kann sich wehren!

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Erben versuchen zuweilen, die Auszahlung des Pflichtteils zu sabotieren
  • Wenn der Pflichtteil in Gefahr ist, kann ein Arrest beantragt werden
  • Mit Hilfe des Gerichts wird der Pflichtteil abgesichert

Das Verhältnis zwischen dem Erbe und dem Pflichtteilsberechtigtem ist oft nicht das allerbeste.

Erben versuchen dabei manchmal, den gegen sie gerichteten Pflichtteilsanspruch betragsmäßig zu minimieren und am besten gleich ganz zu verhindern.

Wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch (notfalls auch durch eine Klage) rechtzeitig geltend macht, dann muss er im Normalfall keine Bedenken haben, dass er am Ende der Tage seinen Pflichtteil auch erhält.

Der Erbe muss den Pflichtteil bezahlen!

Der Erbe ist ja durch die von ihm gemachte Erbschaft in aller Regel reicher geworden und kann den gegen ihn gerichteten Pflichtteil entweder aus seinem Privatvermögen oder eben mit Mitteln der Erbschaft an den Pflichtteilsberechtigten auszahlen.

Es gibt aber auch die Fälle, bei denen der Erbe in den Verdacht gerät, sich mit seiner Erbschaft zeitnah aus dem Staub zu machen und den Pflichtteilsberechtigten auf diesem Weg ins Leere laufen zu lassen.

So lag der Fall offenbar in einem vom OLG München im Jahr 2024 entschiedenen Fall (Beschluss vom 28.6.2024 – 23 O 720/24).

Der Pflichtteil muss nach einem Grundstücksverkauf beglichen werden

In dem Fall hatte der Erbe ein Grundstück geerbt. Die Regulierung des Pflichtteils in Höhe von 520.000 Euro verzögerte sich.

Der einzige werthaltige Vermögensgegenstand, den der Erbe besaß, war die Immobilie, die der Erbe geerbt hatte.

Diese Immobilie hatte der Erbe mit notariellem Vertrag vom 28.02.2024 an einen Erwerber veräußert.

Der Erbe verschweigt den Verkauf einer Immobilie

Diesen Umstand legte der Erbe aber gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nicht offen, sondern berichtete von dem Verkauf der Immobilie erst Monate später.

In dieser Situation beantragte der Pflichtteilsberechtigte bei Gericht gegen den Erben den Erlass eines so genannten Arrestbefehls, um damit die Erfüllung seines Pflichtteilanspruchs abzusichern.

Der beantragte Arrest wurde vom Gericht dann auch mit dem Argument bewilligt, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Erbe versucht, sein Geld beiseite zu schaffen.

Im Ergebnis konnte der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil im Wert von über 500.000 Euro sichern und realisieren.

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