Mit steht ein Erbe zu – Ich habe aber kein Geld für einen Anwalt – Was tun?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen!
  • Ein Prozessfinanzierer löst so manches Problem!
  • Man kann seinen Anspruch auch verkaufen!

Recht zu haben bedeutet nicht zwangsläufig, auch Recht zu bekommen.

Es passiert häufig, dass sich ein Betroffener vollkommen sicher ist, dass ihm aus einer Erbschaft etwas zusteht, er aber nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Anspruch zu realisieren.

Da kann es um ein Vermächtnis gehen, das der Erbe nicht erfüllen will. Oder ein Pflichtteil wird vom Erben nicht ausbezahlt. Oft stellt man auch in einer Erbengemeinschaft fest, dass sich ein Miterbe einen wesentlich größeren Anteil sichert, als ihm eigentlich zusteht.

In nahezu jedem Erbfall gibt es solche oder ähnliche Ungerechtigkeiten.

Wie kommt man zu seinem Anteil?

Ein Betroffener muss es aber nicht hinnehmen, dass ihm sein Anteil an der Erbschaft einfach so vorenthalten wird.

Er kann sich vielmehr wehren.

Natürlich benötigt man zur Durchsetzung seiner Rechte in aller Regel die Unterstützung eines Anwalts.

Ein Anwalt kostet in aller Regel Geld!

Und nachdem Anwälte nicht kostenlos arbeiten, muss man manchmal nach Wegen suchen, wie man die Finanzierung der anstehenden Anspruchsverfolgung auf die Beine stellen kann.

Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, dann kann man das Projekt „Wie komme ich an meinen Anspruch“ zunächst mit einem so genannten Beratungsschein beginnen, den man beim örtlichen Amtsgericht erhält.

Mit Hilfe eines solchen Beratungsscheins kann man sich von einem Anwalt beraten lassen, ob die Verfolgung des Anspruchs überhaupt Sinn ergibt.

Für eine solche Beratung beim Anwalt muss der Betroffene einen Eigenanteil in Höhe von maximal 15 Euro übernehmen. Weitere Anwaltskosten sind über den Beratungsschein abgedeckt. 

Die staatliche Prozesskostenhilfe springt ein

Wenn der Anwalt dann in der Sache grünes Licht gibt, dann kann man unter Umständen eine so genannte Prozesskostenhilfe beantragen.

Diesen Antrag kann regelmäßig der Anwalt stellen, den man auf sein Problem aufmerksam gemacht hat.

Wird die Prozesskostenhilfe vom Gericht bewilligt, dann werden anfallende Gerichtskosten und eigene Anwaltskosten vom Staat übernommen.

Wenn man den Prozess gewinnt, dann ist man mit bewilligter Prozesskostenhilfe im Rücken aller (Kosten-) Sorgen ledig.

Prozessfinanzierung ab 100.000 Euro

Noch eleganter kann es bei akuter Budgetknappheit sein, einen so genannten Prozessfinanzierer auf die Gesamtsituation aufmerksam zu machen.

Solche Prozessfinanzierer übernehmen gegen Antretung eines bestimmten Anteils am Ergebnis sämtliche Kosten eines Gerichtsprozesses.

Einen willigen Prozessfinanzierer findet man aber regelmäßig erst ab einem hohen fünfstelligen Streitwert. 

Weiter kann man sich als Betroffener auch auf die Suche nach einer Person machen, die einem seinen erbrechtlichen Anspruch insgesamt abkauft.

Insbesondere nach Eintritt des Erbfalls kann man seinen Erbteil, seinen Pflichtteil oder jeden sonstigen erbrechtlichen Anspruch verkaufen und so zu Geld machen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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G.v.U. aus Feldafing

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D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

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