Neue Kosten für Notare und das Nachlassgericht ab August 2013

Von: Dr. Georg Weißenfels

Nachdem auch der Bundesrat am 05.07.2013 dem neuen Kostenrecht für die Gerichte der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (zu denen auch das Nachlassgericht gehört) und der Notare zugestimmt hat, ist mit dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) am 01.08.2013 eine neue Kostenordnung für Dienstleistungen wirksam geworden, die Nachlassgerichte und Notare im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten erbringen.

Das neue Gesetz ersetzt damit zum Stichtag 01.08.2013 die alte Kostenordnung (KostO). Notare und Nachlassgerichte werden also zukünftig ihre Gebühren auf Grundlage des GNotKG erheben.

Das GNotKG unterscheidet sich bereits handwerklich in vielen Punkten von der zuletzt 2004 geänderten Kostenordnung. So werden die einzelnen Kostentatbestände in Zukunft in einem gesonderten Kostenverzeichnis als Anhang zum GNotKG aufgeführt sein. Auch muss man sich bei dem neuen Gesetz anstatt von den noch aus der Kostenordnung bekannten Bruchzahlen für die Gebührensätze (1/10, 5/10, 10/10 oder 20/10) an neue Dezimalzahlen (0,2, 0,3, 0,5, 1,0, 2,0) gewöhnen.

Für den Rechtssuchenden steht mit dem neuen Gesetz jedoch vor allem eine Botschaft im Vordergrund: Es wird teurer. Sowohl die Gebühren für die Notare als auch die Gebühren für die Nachlassgerichte steigen ab dem 01.08.2013 um durchschnittlich 10-20%. Wer also zukünftig sein Testament beim Notar errichten will oder beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt, muss ab dem Stichtag 01.08.2013 mit einer höheren Kostenbelastung rechnen.

Dabei ist es nicht schwer, die anfallenden Kosten anhand des neuen Gesetzes zu berechnen. Man benötigt hierfür lediglich die aus dem Kostenverzeichnis zu entnehmenden Kostentatbestände auf der einen Seite und andererseits die Gebührentabellen A oder B des GNotKG. Dabei bleibt es bei dem schon bei der alten Kostenordnung geltenden Grundsatz, wonach ein Erbschein für einen Nachlasswert von 50.000 Euro verhältnismäßig geringere Kosten verursacht, als ein Erbschein für ein Millionenvermögen. Je höher der Wert ist, mit dem sich Notar oder Nachlassgericht beschäftigen müssen, desto höher sind grundsätzlich auch die zu zahlenden Gebühren.

Die wichtigsten Kostentatbestände, getrennt nach Gerichts- und Notargebühren sind nachfolgend ebenso aufgeführt, wie Auszüge der zur Ermittlung der geschuldeten Gebühren notwendigen Gebührentabellen A oder B.

Gerichtsgebühren

Gebührentatbestand Nr. 

Gebührentatbestand 

Gebühr oder Satz der Gebühr 

12100 

Annahme eines Testaments in besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht 

75,00 € 

12101 

Eröffnung Testament 

100,00 € 

12210 

Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins 

1,0 nach Tabelle B 

12211 

Erbscheinverfahren wird ohne Endentscheidung abgeschlossen oder Antrag wird zurückgenommen 

0,3 nach Tabelle B

- höchstens 200,00 € 

12215 

Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins 

0,5 nach Tabelle B
- höchstens 400,00 € 

12310 

Sicherung des Nachlasses einschließlich der Nachlasspflegschaft - Verfahren im Allgemeinen 

0,5 nach Tabelle A 

12410 

Entgegennahme von Erklärungen zur Anfechtung eines Testamentes oder Erbvertrages 

15 € 

12420 

Verfahren über die Ernennung oder Entlassung von Testamentsvollstreckern 

0,5 nach Tabelle A 

12520 

Stundung des Pflichtteilsanspruchs - Verfahren im Allgemeinen 

2,0 nach Tabelle A 

Notargebühren

Gebührentatbestand Nr. 

Gebührentatbestand 

Gebühr oder Satz der Gebühr 

21100 

Beurkundung gemeinschaftliches Testament 

2,0 nach Tabelle B

- mindestens 120,00 € 

21100 

Beurkundung Erbvertrag 

2,0 nach Tabelle B

- mindestens 120,00 € 

21200 

Beurkundung Einzeltestament 

1,0 nach Tabelle B

- mindestens 60,00 € 

21201 

Beurkundung Ausschlagung der Erbschaft 

0,5 nach Tabelle B

- mindestens 30,00 € 

21201 

Beurkundung Antrag auf Erbschein 

0,5 nach Tabelle B

- mindestens 30,00 € 

21201 

Beurkundung Anfechtung Testament 

0,5 nach Tabelle B

- mindestens 30,00 € 

21201 

Beurkundung Widerruf Testament 

0,5 nach Tabelle B

- mindestens 30,00 € 

21201 

Beurkundung Rücktritt von Erbvertrag 

0,5 nach Tabelle B

- mindestens 30,00 € 

24200 

Beratungsgebühr 

0,3 bis 1,0 nach Tabelle B 

GNotKG - Gebührentabelle A

GNotKG-Gebührentabelle A  

Gebührensatz nach Kostenverzeichnis 

0,2 

0,3 

0,5 

0,6 

1,0 

2,0 

Wert bis … 

500 € 

17,5

35,00

70,00

3.000 € 

54,00

108,00

216,00

8.000 € 

101,50

203,00

406,00

13.000 € 

133,50

267,00

534,00

19.000 € 

146,50

293,00

586,00

50.000 € 

273,00

546,00

1.092,00

80.000 € 

393,00

786,00

1.572,00

125.000 € 

573,00

1.146,00

2.292,00

170.000 € 

753,00

1.506,00

3.012,00

200.000 € 

873,00

1.746,00

3.492,00

290.000 € 

1.141,50

2.283,00

4.566,00

350.000 € 

1.320,50

2.641,00

5.282,00

440.000 € 

1.589,00

3.178,00

6.356,00

500.000 € 

1.781,50

3.536,00

7.072,00

750.000 € 

2.218,00

4.436,00

8.872,00

1.000.000 € 

2.668,00

5.336,00

10.672,00

1.300.000 € 

3.208,00

6.416,00

12.832,00

1.600.000 € 

3.748,00

7.496,00

14.992,00

2.500.000 € 

5.368,00

10.736,00

21.472,00

3.000.000 € 

6.268,00

12.536,00

25.072,00

4.000.000 € 

8.068,00

16.136,00

32.272,00

5.000.000 € 

9.868,00

19.736,00

39.472,00

GNotKG - Gebührentabelle B

GNotKG-Gebührentabelle B  

Gebührensatz nach Kostenverzeichnis 

0,2 

0,3 

0,5 

0,6 

1,0 

2,0 

Wert bis … 

500 € 

15,00 

15,00 

15,00 

15,00 

15,00 

30,00 

3.000 € 

15,00 

15,00 

16,50 

19,80 

33,00 

66,00 

8.000 € 

15,00 

18,90 

31,50 

37,80 

63,00 

126,00 

13.000 € 

16,60 

24,90 

41,50 

49,80 

83,00 

166,00 

19.000 € 

19,80 

29,70 

49,50 

59,40 

99,00 

198,00 

50.000 € 

33,00 

49,50 

82,50 

99,00 

165,00 

330,00 

80.000 € 

43,80 

65,70 

109,50 

131,40 

219,00 

438,00 

125.000 € 

60,00 

90,00 

150,00 

180,00 

300,00 

600,00 

170.000 € 

76,20 

114,30 

190,50 

228,60 

381,00 

762,00 

200.000 € 

87,00 

130,50 

217,50 

261,00 

435,00 

870,00 

290.000 € 

117,00 

175,50 

292,50 

351,00 

585,00 

1.170,00 

350.000 € 

137,00 

205,50 

342,50 

411,00 

685,00 

1.370,00 

440.000 € 

167,00 

250,50 

417,50 

501,00 

835,00 

1.670,00 

500.000 € 

187,00 

280,50 

467,50 

561,00 

935,00 

1.870,00 

750.000 € 

267,00 

400,50 

667,50 

801,00 

1.335,00 

2.670,00 

1.000.000 € 

347,00 

520,50 

867,50 

1.041,00 

1.735,00 

3.470,00 

1.300.000 € 

443,00 

664,50 

1.107,50 

1.329,00 

2.215,00 

4.430,00 

1.600.000 € 

539,00 

808,50 

1.347,50 

1.617,00 

2.695,00 

5.390,00 

2.500.000 € 

827,00 

1.240,50 

2.067,50 

2.481,00 

4.135,00 

8.270,00 

3.000.000 € 

987,00 

1.480,50 

2.467,50 

2.961,00 

4.935,00 

9.870,00 

4.000.000 € 

1.307,00 

1.960,50 

3.267,50 

3.921,00 

6.535,00 

13.070,00 

5.000.000 € 

1.627,00 

2.440,50 

4.067,50 

4.881,00 

8.135,00 

16.270,00 

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Notarkosten bei erbrechtlichen Angelegenheiten – Die Bestimmung des Geschäftswertes nach dem GNotKG
Gerichtsgebühren in Nachlasssachen nach dem GNotKG – Was ist neu?
Rechtsschutz - Kann man gegen Kostenrisiken eine Versicherung abschließen?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht