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Wie kann man einen Rechtsanwalt davon überzeugen, ein Beratungshilfemandat zu übernehmen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Beratungshilfe sichert mittellosen Betroffenen den Zugang zum Anwalt
  • Die Vergütung für den Anwalt übernimmt bei der Beratungshilfe der Staat
  • Ist der Anwalt erfolgreich, kann man den Antrag auf Beratungshilfe zurücknehmen

Der Zugang zur Justiz und die Durchsetzung eigener Ansprüche ist immer auch eine Frage des Geldes.

Bevor man einen Rechtsanwalt mandatieren und seine Forderung vor Gericht einklagen kann, muss man sich über die finanziellen Folgen eines solchen Unterfangens bewusst sein.

Je nach Streitwert können die Beauftragung eines Anwalts und ein Gerichtsprozess schnell einmal einen vier- oder sogar fünfstelligen Euro-Betrag kosten.

Zugang zur Justiz soll jedermann möglich sein

Nicht jeder ist aber in der Lage, zur Geltendmachung seines Rechts eine solche Summe aufzubringen.

Nachdem der Zugang zur Justiz zum Zweck der Durchsetzung einer berechtigten Forderung nicht vom Geld abhängen soll, gibt es in Deutschland das Institut der so genannten Beratungshilfe.

Wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel für einen Anwalt nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint, dann können Betroffene bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.

Eigenanteil an entstehenden Kosten beträgt 15 Euro

Mit diesem Beratungshilfeschein kann man dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und den Anwalt mit seiner Interessenvertretung und gegebenenfalls auch mit der Erhebung einer Klage zu Gericht beauftragen.

Bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro trägt in diesem Fall der Mandant keinerlei Kosten. Vielmehr übernimmt der Staat anfallende Anwalts- und Gerichtskosten.

Für Anwälte sind solche Beratungshilfemandate nicht sonderlich lukrativ. So erhält ein Anwalt beispielsweise für das Betreiben der Angelegenheit unabhängig vom Gegenstandswert lediglich eine Gebühr in Höhe von 93,50 Euro.

Das Honorar des Anwalts bei der Beratungshilfe ist niedrig

Selbst wenn durch den Einsatz des Beratungshilfe-Anwalts also für den Mandanten beispielsweise ein Pflichtteil in Höhe von 50.000 Euro realisiert werden kann, verbleibt es für den Anwalt grundsätzlich bei einem eher überschaubaren Honorar.

Kein Anwalt in Deutschland kann alleine von Beratungshilfemandaten leben.

In Anbetracht der geringen Verdienstmöglichkeiten sind Beratungshilfemandate bei Rechtsanwälten auch nicht sonderlich beliebt.

Aufhebung der Bewilligung der Beratungshilfe kann beantragt werden

Das Beratungshilfegesetz bietet aber die Möglichkeit zu einem fairen Interessenausgleich zwischen dem Wunsch des Mandanten nach einem engagierten Anwalt auf der einen Seite und dem Bedürfnis des Anwalts nach einer auskömmlichen Entlohnung.

Nach § 6a Abs. 2 BerHG (Beratungshilfegesetz) gilt nämlich folgendes:

Beratungspersonen können die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn Rechtsuchende auf Grund der Beratung oder Vertretung, für die ihnen Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt haben. 

Demnach kann der Mandant nachträglich auf die Beratungshilfe verzichten, wenn er durch den Einsatz des Anwalts seinen Anspruch ganz oder zum Teil durchsetzen konnte.

Anwalt wird am Erfolg beteiligt

Konnte also in dem vorgenannten Beispielsfall ein Pflichtteil in Höhe von 50.000 Euro durch die Einschaltung des Anwalts realisiert werden, dann kann durch einen Antrag auf Aufhebung der Bewilligung der Beratungshilfe der Weg zu einer normalen Abrechung der Anwaltsgebühren auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes geebnet werden.

Voraussetzung für eine solche Vorgehensweise ist, dass der Anwalt den Mandanten bei Übernahme des Mandates in schriftlicher Form auf diese Möglichkeit hingewiesen und der Anwalt noch keine Beratungshilfevergütung gegenüber der Landeskasse beantragt hat.

Beratungshilfemandanten, die bereit sind, auf diesem Weg den Anwalt an dem Betrag, den der Anwalt für sie erstreitet, in Form eines RVG-Honorars zu beteiligen, werden bei der Suche nach einem engagierten Anwalt sicher schnell fündig werden.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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