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Wie mache ich ein gültiges Testament?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein Testament muss eine bestimmte Form einhalten
  • Je kürzer ein Testament ist, desto weniger Angriffsfläche bietet es
  • Komplexe Testamente sollten nur mit fachkundiger Hilfe erstellt werden

Ein Testament zu schreiben ist eine Angelegenheit mit erheblichen Auswirkungen.

Schließlich legt man in seinem Testament fest, welche Person im Todesfall das eigene Vermögen erhalten soll.

Man sollte bei der Formulierung des eigenen Testaments unbedingt sorgfältig arbeiten und sich nach Möglichkeit auch von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Fehler im Testament führen zu teueren Gerichtsprozessen

Was nämlich passiert, wenn man bei der Abfassung seines Testaments Fehler begeht, kann man jeden Tag in den zahllosen Gerichtsprozessen beobachten, die sich in Deutschland mit der Frage der Gültigkeit von Testamenten beschäftigen.

Dabei muss man grundsätzlich nur einige wenige Punkte beachten, um ein wirksames Testament zu verfassen.

Zunächst einmal muss der Verfasser des Testaments darauf achten, dass sein Testament formwirksam ist.

Jeder Erwachsene kann ein Testament verfassen

Ein so genanntes privates Testament kann jedermann ab 18 Jahren mithilfe eines Blattes Papier und mit einem Stift errichten.

Der Inhalt des Testaments ist vom Verfasser handschriftlich niederzuschreiben und vor allem am Ende mit vollem Namen zu unterschreiben.

Empfehlenswert ist es weiter, das Testament mit einem Datum zu versehen.

Das Gesetz schreibt die Form des Testaments vor

Berücksichtigt man diese wenigen gesetzlichen Vorgaben, dann hat man zumindest schon einmal ein formwirksames Testament verfasst.

Welchen Inhalt das Testament haben soll, kann der Verfasser weitgehend selbst bestimmen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum konkreten Inhalt eines Testaments.

Wer seiner Nachwelt ein Testament hinterlassen will, wird in dem Testament natürlich vorrangig festlegen, welche Person sein Erbe werden soll.

Will man einen oder mehrere Erben einsetzen?

Ob der zukünftige Erblasser dabei einen oder mehrere Erben einsetzen will, bleibt ihm überlassen.

Bei der Bestimmung seiner Erben sollte der Verfasser des Testaments lediglich darauf achten, dass die Erbeinsetzung möglichst konkret ausfällt und keinen Interpretationsspielraum lässt.

In diesem Sinne kann man z.B. folgende eindeutige Anweisung in sein Testament aufnehmen:

"Meine alleinige Erbin soll meine Ehefrau Katharina sein."
Oder alternativ:
"Zu meinen Erben bestimme ich meine drei Kinder Franz, Fritz und Heike jeweils zu gleichen Teilen."

Wenn man die Bestimmung des/der eigenen Erben auf diesem Weg unzweideutig in seinem Testament geregelt hat, dann kann man davon ausgehen, dass die Erbeinsetzung nach dem Eintritt des Erbfalls weder angezweifelt noch von einem Beteiligten vor Gericht angefochten wird.

Ein Testament kann nur die Benennung der Erben enthalten

Wenn man sich auf eine solche wirksame Erbeinsetzung in seinem Testament beschränkt, dann hat man alles getan, um ein gültiges Testament zu verfassen.

Weitere Anordnungen muss ein Testament darüber hinaus nicht enthalten.

Natürlich muss man sich in seinem Testament nicht auf die Einsetzung seines/r Erben beschränken.

Was kann man noch in einem Testament regeln?

Zuweilen erstrecken sich Testamente über mehrere Seiten und enthalten neben einer Benennung der Erben noch zahllose weitere Punkte und Regelungen.

So kann man in seinem Testament zum Beispiel Ersatzerben einsetzen, eine Vor- und Nacherbschaft anordnen, Bedingungen aufnehmen, ein Vermächtnis aussetzen, eine Enterbung vornehmen, eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis anordnen, einen Testamentsvollstrecker einsetzen, eine Auflage oder Regelungen zum Pflichtteil, für den Fall der Wiederverheiratung des Ehepartners oder für die Erbauseinandersetzung vorsehen.

Alleine diese – bei weitem nicht abschließende – Aufzählung von möglichen Regelungen in einem Testament macht deutlich, dass die Errichtung eines komplexeren Testaments durchaus schwierig werden kann.

Wer daher mit dem Gedanken spielt, in sein Testament neben einer Erbeinsetzung weitere Anordnungen aufzunehmen, der sollte sein Testament unbedingt mit fachkundiger Hilfe verfassen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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