Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wie lange ist ein handschriftliches Testament gültig?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein Testament gilt für die Ewigkeit
  • Änderungen der familiären oder finanziellen Situation berühren die Gültigkeit des Testaments nicht
  • Wann sollte man sein Testament anpassen?

Wenn man sich dazu durchgerungen hat, ein Testament zu errichten, dann stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange dieses Testament gültig ist.

Die Antwort auf diese Frage ist ebenso einfach wie eindeutig:

Solange man zeitlich später kein weiteres Testament verfasst und keinen Erbvertrag abschließt, solange man das handschriftliche Testament nicht vernichtet oder sonst wie widerruft, gilt das Testament für immer.

Ein Testament gilt für immer

Ein Testament hat keine begrenzte Haltbarkeitsdauer.

Wenn der Ersteller des Testaments nicht selber eingreift, dann gilt das Testament für den Erbfall des Betroffenen und für die Ewigkeit.

Es ist dabei vollkommen irrelevant, ob das Testament bereits Jahrzehnte alt ist, oder sich die finanziellen oder familiären Umstände für den Erblasser komplett geändert haben.

Änderungen der Umstände beeinflussen die Gültigkeit des Testaments nicht

Nur das Testament, das im Erbfall vorliegt und vom Erblasser wann auch immer formwirksam erstellt wurde, zählt.

Hat der Erblasser zum Beispiel mit 18 Jahren ein handschriftliches Testament errichtet und in diesem Testament seine damalige Freundin als alleinige Erbin eingesetzt, dann gilt dieses Testament selbst dann, wenn der Erblasser mit 90 Jahren verstirbt, mittlerweile mit einer anderen Frau verheiratet ist, drei Kinder und sieben Enkelkinder hat.

Auch eine extreme Veränderung der sonstigen Umstände bei dem Verfasser des Testaments führt nie zu einer Unwirksamkeit eines einmal wirksam erstellten Testaments.

Hat der Erblasser zum Beispiel in einem Testament sein eher bescheidenes Vermögen dem Tierschutzverein vererbt, dann gilt diese Erbfolgeregelung auch dann, wenn der Erblasser Jahre nach der Testamentserrichtung im Lotto gewinnt und als mehrfacher Millionär verstirbt.

Auch in diesem Fall bleibt das Testament wirksam und der Tierschutzverein erbt die Millionen.

Ist das Testament noch zeitgemäß?

Die vorstehenden Beispielsfälle machen deutlich, dass es für einen zukünftigen Erblasser durchaus Sinn ergeben kann, zu überprüfen, ob sein Testament noch zeitgemäß ist.

Eine Änderung seiner familiären oder wirtschaftlichen Situation kann für den Erblasser ein deutliches Indiz für eine Anpassung seines Testaments sein.

Wie der Erblasser auf solche Änderungen reagiert, bleibt ihm überlassen.

Testament vernichten und die Erbfolge durch das Gesetz regeln lassen

Er kann sein altes Testament einfach vernichten und für die Zukunft auf die (ohne Testament geltende) gesetzliche Erbfolge setzen.

Der Erblasser kann natürlich auch textliche Änderungen an dem bestehenden Testament vornehmen und so seine Erbfolge ganz oder in Teilen neu ordnen.

Schließlich kann der Erblasser auch ein gänzlich neues Testament verfassen und in diesem neuen Testament seine Erbfolge neu regeln.

Was muss man bei einem neuen Testament beachten?

Dabei sollte der Erblasser aber folgende gesetzliche Regelung in § 2258 Abs. 1 BGB beachten:

Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.

Nur soweit das neue Testament also im Widerspruch zu dem bereits existierenden Testament steht, wird das bereits existierende durch das neue Testament aufgehoben.

Im Zweifel sollte der Betroffene in seinem neuen Testament ausdrücklich klarstellen, ob er sein altes Testament ganz, gar nicht oder nur in Teilen aufheben will.

Der guten Ordnung halber sei auch noch angemerkt, dass die vorstehenden Ausführungen ausschließlich für ein Einzeltestament gelten.

Die Regeln zur Aufhebung und Änderung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments unterscheiden sich hiervon erheblich!

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