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Wie kann man ein Erbe am besten verteilen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Wer Einfluss auf die Verteilung des Erbes nehmen will, muss ein Testament verfassen
  • Man kann Erben einsetzen und gleichzeitig ein Vermächtnis aussetzen
  • Das Vermögen durch Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung verteilen

Wenn sich das eigene Leben dem Ende zuneigt, dann machen sich viele Menschen Gedanken über die Vererbung ihres Vermögens.

Bei der Verteilung seines Erbes hat man zwei Alternativen.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland setzt auf die Alternative eins … und macht gar nichts.

Ohne Testament regelt das Gesetz die Verteilung des Erbe

Wenn man sein Erbe nicht aktiv durch einen letzten Willen z.B. in Form eines Testaments regelt, dann gilt nämlich automatisch die so genannte gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass die eigene Familie und die Verwandten das Vermögen eines Verstorbenen erhalten.

Kinder, der Ehepartner, Brüder, Schwestern, Enkelkinder, Nichten und Neffen kommen dabei meistens als gesetzliche Erben in Betracht.

Wenn man die Verteilung bestimmen will, muss man ein Testament machen

Wer aber auf die Verteilung seines Vermögens Einfluss nehmen will, der muss ein Testament verfassen.

Mit einem solchen letzten Willen kann jedermann bestimmen, welche Person wie viel aus dem Erbe erhalten soll.

Einfach ist es, wenn man in seinem Testament nur einen Alleinerben einsetzt.

Mit einer solchen Einsetzung eines einzigen Erben stellt man klar, dass das eigene Vermögen nach dem Erbfall an genau eine Person gehen soll.

Durch ein Vermächtnis sein Vermögen verteilen

Wenn man neben diesem Alleinerben weitere Personen bedenken will, dann bietet es sich an, in dem Testament durch die Anordnung eines oder mehrerer Vermächtnisse für eine breitere Streuung seines Vermögens zu sorgen.

Durch ein Vermächtnis kann man jeder beliebigen Person einen Vermögensvorteil (z.B. Geld, Schmuck, Auto) zuwenden.

Im Erbfall hat der Erbe das Vermächtnis zu erfüllen. Der Wert der Erbschaft wird durch die Anordnung eines Vermächtnisses demnach verringert, das Vermögen aber neben dem Alleinerben noch auf weitere Personen verteilt.

Ab zwei Erben wird es kompliziert

Wenn man in einem Testament mehr als nur einen Erben einsetzen will, dann sollte man sich über die Verteilung seines Vermögens weitere Gedanken machen.

Man muss nämlich entscheiden, ob man es bei der Benennung der (zwei oder mehr) Erben in seinem Testament belassen will, oder ob man den Erben im Testament bestimmte Vermögensgegenstände zuweisen will.

Belässt man es bei der bloßen Benennung der Erben, dann vertraut man darauf, dass sich die Erben über die konkrete Verteilung der Erbschaft schon werden einigen können.

Erbschaften sind oft heftig umstritten

Viele Gerichtsprozesse zeugen allerdings davon, dass dieses Vertrauen in die Vernunft von Erben oftmals enttäuscht wird.

Wer hier als Erblasser auf Nummer sicher gehen will und einzelnen Erben bestimmte Vermögensgegenstände zuordnen will, der sollte in seinem Testament entsprechende Anordnungen vorsehen.

Für Ordnung bei der Verteilung seines Vermögens kann man durch ein so genanntes Vorausvermächtnis oder alternativ durch eine so genannte Teilungsanordnung sorgen.

Teilungsanordnung regelt die Aufteilung der Erbschaft

Durch eine Teilungsanordnung verschafft man einem der Erben ein Zugriffsrecht auf einen bestimmten Nachlassgegenstand.

Wenn man z.B. dafür sorgen will, dass der eigene Sohn den Ferrari und die eigene Tochter den Familienschmuck bekommt, dann kann man Sohn und Tochter im Testament als Erben einsetzen und das Auto bzw. den Schmuck durch eine Teilungsanordnung dem jeweiligen Kind zuweisen.

Fährt bei dieser Teilungsanordnung einer der beiden Erben wirtschaftlich besser, weil z.B. der Ferarri doppelt so viel Wert ist, wie der Familienschmuck, dann hat der Sohn als neuer Sportwagenbesitzer seiner Schwester einen finanziellen Ausgleich zu bezahlen.

Mit einem Vorausvermächtnis kann man einen Erben begünstigen

Diesen finanziellen Ausgleich vermeidet man, wenn man bestimmte Vermögensgegenstände in seinem Testament durch ein so genanntes Vorausvermächtnis zuwendet.

Das Wesen eines Vorausvermächtnisses ist es, dass der Begünstigte das Recht hat, den ihm zugewendeten Vermögensgegenstand vorab aus dem Nachlass zu entnehmen.

Ein Ausgleich zwischen den Erben findet beim Vorausvermächtnis nicht statt.

Hüten sollte man sich davor, in seinem Testament keine ausdrückliche Erbeinsetzung vorzunehmen, sondern sich alleine auf die Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände an verschiedene Personen zu beschränken.

In diesem Fall ist nämlich ein Streit zwischen den Beteiligten vorprogrammiert, wer von den Hinterbliebenen die Stellung eines Erben hat und wer bloßer Vermächtnisnehmer ist.

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