Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Welche Punkte sollte man in seinem Testament immer klären?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Gibt es frühere Testamente?
  • In welchem Personenstand lebt der Testator?
  • Gibt es beim Vererben einen Auslandsbezug?

Man kann sein Testament – rechtlich absolut wirksam – selber und ohne Hinzuziehung eines Anwalts oder Notars verfassen.

Ob eine solche Aktion – ohne die Beratung eines Fachmanns – in der durchaus komplexen Rechtsmaterie des deutschen Erbrechts im Einzelfall sinnvoll ist, muss jeder für sich beantworten.

In Anbetracht der Anzahl der Gerichtsprozesse, die sich in Deutschland jedes Jahr um die Wirksamkeit und den Inhalt von privat und ohne fachkundige Beratung errichteten Testamenten drehen, erscheint es allerdings eher ratsam, sich für den einmaligen Akt der Testamentserrichtung externe Hilfe zu besorgen.

Folgende Punkte sollte man unbedingt klären:

Wenn man aber als juristischer Laie sein Testament formuliert, dann sollte man diesem letzten Willen zumindest folgende Punkte klärend voranstellen:

Zunächst einmal sollte man in einer Vorbemerkung klarstellen, ob man in seiner Verfügungsmacht über das eigene Vermögen gänzlich ungebunden oder gegebenenfalls beschränkt ist.

Eine solche Einschränkung der eigenen Testierfreiheit kann sich für den zukünftigen Erblasser beispielsweise aus einem zeitlich früheren Erbvertrag oder aus einem gemeinsamen Ehegattentestament ergeben.

Besteht Testierfreiheit oder ist man eingeschränkt?

Wenn solche zeitlich früheren Testamente oder Erbverträge existieren sollten, dann muss man prüfen, ob diese älteren Urkunden der gewünschten Erbfolgeregelung möglicherweise entgegenstehen.

Soweit frühere letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) existieren, sollte man auch klären, ob diese Verfügungen mit dem neuen Testament  ganz oder zumindest in Teile widerrufen werden sollen.

Nie schaden kann ein Hinweis in den Vorbemerkungen seines Testaments, ob man deutscher Staatsangehöriger, ob man verheiratet oder geschieden ist, ob man Kinder hat und ob man Vermögen im Ausland hat.

Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt des Testators?

All diese Punkte haben regelmäßig Auswirkungen auf das Erbrecht und damit auch auf den Inhalt des Testaments.

Hilfreich ist immer auch ein Hinweis auf mögliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, deren Vererblichkeit möglicherweise eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen ist.

Schließlich sollte in dem Testament ein Hinweis darauf auftauchen, ob man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ob man gedenkt, an diesem Umstand etwas zu ändern.

In seltenen Fällen besteht schließlich die Notwendigkeit, in seinem Testament Aussagen zu der Rechtsordnung zu machen, der man das Testament unterstellen will.

Wenn all diese Vorfragen im Testament schließlich geklärt sind, dann kann man sich daran machen, im Testament zu regeln, wer Erbe werden soll, ob ein Vermächtnis ausgesetzt werden soll und wen man als Testamentsvollstrecker einsetzen möchte.

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