Soll man sein Testament selber eigenhändig oder mit Hilfe eines Notars errichten?
- Ein notarielles Testament kostet immer Geld
- Ein handschriftliches Testament kann flexibler sein
- Für die Formulierung des Testaments kann man sich von einem Anwalt beraten lassen
Wenn man sich dazu entschlossen hat, seine letzten Dinge in einem Testament zu regeln, dann muss man eine Grundsatzentscheidung treffen.
Man kann sein Testament nämlich entweder als so genanntes privates Testament selber handschriftlich verfassen oder man kann die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen und ein notarielles Testament errichten.
Beide Testamentsformen sind gleich wirksam, mit beiden Testamentsformen kann man dieselben Rechtsfolgen bewirken.
Beide Testamentsformen haben Vor- und Nachteile.
Ein privates Testament ist flexibel
Mit einem privaten handschriftlichen Testament ist man bei der Regelung der eigenen Erbfolge auch für die Zukunft maximal flexibel.
Die Errichtung eines privaten Testaments ist auf einem Blatt Papier denkbar einfach.
Man ist bei der Errichtung eines privaten Testaments keinerlei Zeitdruck ausgesetzt und kann sich genügend Zeit lassen, bis man sich in Bezug auf seine Wünsche der Verteilung des eigenen Vermögens Klarheit verschafft hat.
Man kann sein privates Testament problemlos ändern
Man kann ein handschriftliches Testament zu Hause verwahren, problemlos und jederzeit ergänzen, abändern oder auch zur Gänze widerrufen.
Wenn einem sein altes Testament nicht mehr gefällt, dann verfasst man einfach ein neues Testament.
So kann man bei einem handschriftlichen Testament regelmäßig in aller Ruhe überprüfen, ob das eigene Testament noch aktuell ist oder ob gegebenenfalls Veränderungen notwendig sind.
Bei einem notariellen Testament ist man hingegen nicht so flexibel, wie bei einem handschriftlichen privaten Testament.
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des eigenen Vermögens
Zunächst einmal verursacht ein notarielles Testament, abhängig vom Wert des eigenen Vermögens, nicht unerhebliche Notarkosten.
Weiter wird ein notarielles Testament nach Errichtung zwingend vom Notar in die besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht gegeben.
Ein notarielles Testament kann demnach vom Ersteller des Testaments nicht zuhause verwahrt werden.
Die Rücknahme des Testaments aus der Verwahrung führt zur Unwirksamkeit
Sobald man sein notarielles Testament aber aus der amtlichen Verwahrung bei Gericht zurücknimmt, gilt dieses Testament kraft Gesetz als widerrufen und wird damit zwingend unwirksam.
Wenn man also Jahre oder Jahrzehnte nach Errichtung sein notarielles Testament überprüfen will und das Testament zu diesem Zweck aus der amtlichen gerichtlichen Verwahrung zurücknimmt, dann hat man kein wirksames Testament mehr.
Die für das Testament ehedem aufgewendeten Notarkosten sind in diesem Fall umsonst ausgegeben worden.
Auch ist es nicht jedermanns Sache, mit einem Notar als Amtsperson hochnotpersönliche Angelegenheiten, wie die Regelung der eigenen Erbfolge, zu besprechen.
Beim Notartermin steht man oft unter Zeitdruck
Wer bereits einmal einen Termin bei einem Notar hatte, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft, der weiß, dass nahezu jeder Notartermin unter einem gewissen Zeitdruck abgewickelt wird und man auch nicht jeder Erklärung des Notars unmittelbar folgen kann.
Eine empfehlenswerte Kompromisslösung kann darin bestehen, sich bei der Erstellung seines handschriftlichen Testaments von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ein erfahrener Anwalt kann einem bei den für die Regelung der eigenen Erbfolge notwendigen Formulierungen im Testament helfend zur Seite stehen und mögliche sinnvolle Alternativen aufzeigen.
Schließlich kann man anstehende Fragen oder Unklarheiten mit dem Anwalt so lange klären, bis man sich sicher ist, dass das Testament tatsächlich zu hundert Prozent den eigenen Wünschen entspricht.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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