Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Kann ich mein Testament ohne Notar machen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Man kann sein Testament ohne einen Notar machen
  • Ein notarielles Testament verursacht Kosten
  • Eine Beratung bei einem Spezialisten ist jedenfalls empfehlenswert

Die Frage, ob man sein Testament ohne einen Notar machen kann, ist eindeutig zu beantworten:

Ja, das geht.

Das Gesetz erlaubt es jeder testierfähigen Person ausdrücklich, dass der eigene letzte Wille durch ein komplett handgeschriebenes und unterschriebenes Testament errichtet wird.

Handschriftliches und notarielles Testament sind gleich wirksam

Ein solches handgeschriebenes Testament ist ebenso wirksam wie ein Testament, dass ein Notar beurkundet hat.

Man kann in einem solchen handgeschriebenen Testament auch genau die gleichen Anordnungen treffen, wie in einem Notartestament.

Man kann demnach in einem handgeschriebenen Testament Erben einsetzen, bestimmte Personen enterben, Vermächtnisse aussetzen oder eine Testamentsvollstreckung anordnen.

Ein handgeschriebenes Testament kostet nichts

Der große Vorteil, den ein handgeschriebenes Testament gegenüber dem notariellen Testament bietet, sind die Kosten.

Ein handgeschriebenes Testament kostet nichts.

Wenn man sein Testament mithilfe eines Notars verfasst, dann entstehen, abhängig vom Wert des eigenen Vermögens, nicht unerhebliche Kosten.

Man kann also sein Testament ohne einen Notar verfassen.

Was spricht für ein notarielles Testament?

Eine ganz andere Frage ist aber, ob man bei der Abfassung seines Testaments auf die Hilfe eines Notars verzichten soll.

Tatsächlich ist die Regelung der eigenen Erbfolge manchmal nicht so einfach.

Formulierungen, die man selber für eindeutig und passend zur Regelung der eigenen Erbfolge erachtet, erweisen sich in der Praxis nach dem Eintritt des Erbfalls oft als höchst zweideutig und streitträchtig.

Viele handgeschriebene Testamente landen nach dem Erbfall vor Gericht

Oft landen dann nach einem Erbfall handschriftliche Testamente vor Gericht, weil alle Beteiligten in die Worte des Erblassers etwas anderes hinein interpretieren.

Gerade wenn das eigene Vermögen etwas größer ist, es viele Erben und sonstige Beteiligte gibt und die Wünsche des Erblassers für die Weitergabe seines Vermögens im Todesfall eher komplex sind, dann lohnt es sich für die Formulierung seines Testaments externe Hilfe zu beanspruchen.

Ob man in diesem Fall gleich zu einem Notar geht oder einen spezialisierten Anwalt seines Vertrauens aufsucht, führt oft zum selben Ergebnis.

Anwalt oder Notar ersparen viel Ärger

Am Ende entsteht mit fachkundiger Hilfe dann nämlich ein letzter Wille, der zur Gänze die Wünsche des zukünftigen Erblassers wiedergibt und nach dem Eintritt des Erbfalls keinen Grund für Streitereien liefert.

Notar und Anwalt können demjenigen, der sein Testament verfassen will, auch wichtige Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten liefern, die das deutsche Erbrecht für die Regelung der eigenen Erbfolge bereitstellt.

Und auch wenn man sich nach einem Besuch bei einem Notar oder Anwalt dazu entschließt, sein Testament dann doch lieber selber zu verfassen.

Alleine eine Beratung bei einem Erbrechtsspezialisten kann viele Vorfragen zum Testament klären und dem zukünftigen Erblasser und vor allem seinen Hinterbliebenen viel Ärger ersparen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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