Warum immer mehr Erben nach dem Erbfall ein Bankdarlehen aufnehmen müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.
- Wenn Kinder eine Immobilie von den Eltern erben, kann es teuer werden
- Der Steuerfreibetrag der Kinder reicht oft nicht aus
- Um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können, muss vom Erben oft ein Darlehen aufgenommen werden
Die derzeit geltende Erbschaftsteuer führt im Einzelfall zu abstrusen Ergebnissen.
Haben nämlich die eigenen Eltern durch lebenslange Arbeit ein bescheidenes Vermögen aufgebaut, möglicherweise ein Eigenheim erworben, und vererben die Eltern ihr Vermögen auf ihre Kinder, dann bekommt ein Kind als Erbe nach dem Tod der Eltern möglicherweise erhebliche finanzielle Probleme.
Dem Kind steht nämlich lediglich ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu.
Der Wert einer Immobilie liegt oft über dem Freibetrag des Erben
Alles was über dieser Grenze liegt, löst bei den Kindern einen Steueranspruch des Staates aus.
Besonders kritisch wird es für das Kind dann, wenn ihm die Eltern eine Immobilie hinterlassen haben, und diese Immobilie der Eltern im Laufe der Jahre einen enormen Wertzuwachs erfahren hat.
So müssen sich Kinder, die das Elternhaus am Starnberger See oder in Garmisch Partenkirchen erben, fast zwangsläufig darauf einrichten, dass sie zum Zweck der Tilgung ihrer Erbschaftsteuerschuld ein Bankdarlehen aufnehmen müssen.
Die Höhe der Erbschaftsteuer bemisst sich nämlich nach dem Wert des Nachlasses, der dem Erben zufällt. Und eine Immobilie kann den Steuerwert des Nachlasses gewaltig nach oben treiben.
Nachlassimmobilien müssen oft zwangsweise verkauft werden
Wenn die Kinder sich aber nicht verschulden wollen, alleine um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können, dann kann die geerbte Immobilie natürlich jederzeit verkauft werden.
Man muss nicht allzu viel Phantasie haben, um sich vorzustellen, was mit solchen von der Erbengeneration zwangsweise veräußerten Nachlassimmobilien in der Folge passiert.
Der Erwerber führt die betroffene Immobilie nämlich nur in den seltensten Fällen dem sozialen Wohnungsbau zu, sondern versucht in aller Regel, gegebenenfalls nach Luxussanierung, seinen Profit zu maximieren.
Das Interesse der Kinder, den Familienwohnsitz zu erhalten oder die Immobilie zumindest dem Markt zu einem normalen Mietzins als Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wird durch die derzeit geltenden Regeln zur Erbschaftsteuer jedenfalls komplett ignoriert.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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