Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wann endet eine Erbengemeinschaft?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Die Erbengemeinschaft beginnt automatisch mit dem Erbfall
  • Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis auch das letzte Erbstück verteilt ist
  • Alternativ endet eine Erbengemeinschaft, wenn alle Miterbenanteile in einer Hand vereinigt sind

Wenn ein Erblasser mehrere Erben hat, dann bilden diese Erben automatisch und kraft Gesetz eine so genannte Erbengemeinschaft.

Eine solche Erbengemeinschaft wird bei mehreren Erben immer gebildet, egal ob es sich bei den Betroffenen um gesetzliche Erben handelt oder die Erben in einem Testament eingesetzt wurden.

Wer nicht Mitglied einer Erbengemeinschaft werden will, dem bleibt nur der Weg, die Erbschaft auszuschlagen.

Eine Ausschlagung des Erbes beendet für den ausschlagenden Erbe die Mitglieschaft in der Erbengemeinschaft

Nach einer Erbausschlagung scheidet man aus der Erbengemeinschaft aus

Nach einer Erbausschlagung hat der Betroffene mit der Erbengemeinschaft nichts mehr zu tun … mit dem Erbe allerdings auch nicht.

Eine Erbengemeinschaft wird in vielen Fällen von den Erben als eher belastend empfunden.

Die Erbengemeinschaft muss den Nachlass verwalten und verteilen

Vorrangige Aufgabe der Erbengemeinschaft ist es nämlich, Nachlassschulden zu regulieren und den Nachlass gemeinsam zu verwalten und unter den Erben zu verteilen.

Je nachdem, wie komplex der Nachlass ist, kann sich dieser Prozess über Jahre erstrecken.

Besteht der Nachlass lediglich aus einem Bargeldbestand in Höhe von 10.000 Euro und sind nur zwei gleichberechtigte Erben vorhanden, dann können sich die beiden Erben das Geld teilen und damit die Nachlassauseinandersetzung beenden.

Wenn in dem Beispielsfall jeder der beiden Erben seinen Anteil in Höhe von 5.000 Euro erhalten hat, ist auch die Erbengemeinschaft automatisch beendet.

Die Erbengemeinschaft endet automatisch

Eine besonderen Erklärung oder Vereinbarung zur Beendigung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich.

Ebenso, wie die Erbengemeinschaft automatisch begründet wurde, erlischt sie in diesem Fall nach vollständiger Verteilung des Nachlasses auch automatisch.

In den meisten Erbfällen ist im Nachlass aber nicht nur einfach eine überschaubare Summe von Bargeld vorhanden.

Vielmehr finden sich im Nachlass in aller Regel u.a. persönliche Gegenstände des Verstorbenen, Schmuck, Aktien und sonstige Wertpapiere, Autos, Versicherungen, Immobilien oder sogar Unternehmensbeteiligungen.

Die Abwicklung einer komplexeren Erbschaft kann dauern

Bis solche etwas komplexeren Erbschaften innerhalb einer Erbengemeinschaft verteilt sind, kann es etwas dauern.

Und tatsächlich sind die Erben so lange innerhalb der Erbengemeinschaft gefangen, bis auch der letzte Nachlassgegenstand einvernehmlich unter den Erben verteilt ist.

Eine Erbengemeinschaft endet bis zur endgültigen Teilung des Nachlasses nicht.

Das bedeutet, dass die Erben auch bis zur vollständigen Teilung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft aneinander gebunden sind.

Bis zur vollständigen Teilung des Nachlasses gibt es für die beteiligten Erben mithin Klärungs- und Gesprächsbedarf.

Vereinigung aller Erbteile in einer Hand beendet die Erbengemeinschaft

Neben der vollständigen Teilung des gesamten Nachlasses ist die einzige Alternative für eine Beendigung der Erbengemeinschaft die Vereinigung aller Miterbenanteile in der Hand eines einzigen Erben.

Es steht den Erben jederzeit frei, ihre jeweiligen Erbanteile an einen Miterben oder auch an einen Dritten zu veräußern.

Hält eine Person alle Miterbenanteile, dann gibt es auch keine Erbengemeinschaft mehr.

Auch in diesem Fall ist die Erbengemeinschaft mithin automatisch beendet.

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