Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wie kann man ein Testament vor Gericht angreifen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Streit ums Testament wird oft im Erbscheinverfahren entschieden
  • Man kann beantragen, dass ein unrichtiger Erbschein eingezogen wird
  • Man kann sein Erbrecht durch eine Feststellungsklage klären lassen

Ein Testament kann über Millionenwerte entscheiden.

Ist das Testament wirksam, dann gilt für die Erbfolge der Inhalt des Testaments.

Hat ein 90jähriger Erblasser in seinem Testament zum Beispiel seine aktuelle 30jährige Freundin als Alleinerbin eingesetzt, dann erhält die Freundin nach dem Tod des Erblassers dessen gesamtes Vermögen.

Ein Testament kann und muss vor Gericht angegriffen werden

Familienmitglieder, Ehepartner, Kinder oder Verwandte des Erblassers können in einem solchen Fall nur dann etwas an der Erbfolge ändern, wenn sie das Testament vor Gericht angreifen.

Gegen die Wirksamkeit eines Testaments kann z.B. eingewandt werden, dass der Erblasser nicht testierfähig war, dass sich der Erblasser bei Abfassung seines letzten Willens geirrt hat oder bedroht wurde oder dass das Testament gefälscht wurde.

Ist ein solcher Angriff auf das Testament erfolgreich, dann gilt für die Erbfolge entweder die gesetzliche Erbfolge oder eben, soweit vorhanden, ein anderes Testament.

Wenn man ein Testament angreifen will, muss man vor Gericht ziehen.

Im Erbscheinverfahren wird auch über das Testament gestritten

Der weit überwiegende Anteil der gerichtlichen Streitigkeiten rund um die Wirksamkeit eines Testaments wird in der Praxis im so genannten Erbscheinverfahren vor einem Nachlassgericht abgehandelt.

Zu einem Erbscheinverfahren kommt es immer dann, wenn einer der Beteiligten bei dem zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt hat.

Ein solcher Erbscheinsantrag kann entweder von der Person gestellt werden, die in dem streitigen Testament begünstigt wurde.

Einen Erbschein können beide Seiten beantragen

Möglich ist auch, dass der Erbscheinsantrag von demjenigen gestellt wird, der das fragliche Testament für unwirksam hält und durch den Erbschein sein eigenes Erbrecht im Erbschein festgestellt wissen will.

Vor dem Nachlassgericht können dann sämtliche Argumente ausgebreitet werden, die gegen die Wirksamkeit des Testaments sprechen.

Solche Erbscheinverfahren können jahrelang dauern und über mehrere Gerichtsinstanzen gehen.

Am Ende hat man aber eine gerichtliche Entscheidung über die Erbfolge und damit auch über die Wirksamkeit des fraglichen Testaments. 

Wann muss man einen Antrag auf Einziehung des Erbscheins stellen?

Eine andere Strategie muss man einschlagen, wenn auf Grundlage des Testaments bereits ein Erbschein erteilt wurde.

Wenn sich nach Erteilung eines Erbscheins herausstellt, dass ein Testament unwirksam ist, dann kann man beim Nachlassgericht beantragen, dass der – insoweit unrichtige – Erbschein vom Gericht eingezogen wird.

Beruht der bereits existierende Erbschein auf einem angreifbaren Testament, wird das Nachlassgericht einem solchen Antrag auf Einziehung des Erbscheins stattgeben.

Man kann auf Herausgabe eines - unrichtigen - Erbscheins klagen

Wenn aber erst einmal auf Grundlage eines angreifbaren Testaments ein falscher Erbschein erteilt wurde, dann ist manchmal Gefahr in Verzug.

Ein Erbschein kann im Rechtsverkehr nämlich auch von einem dort fälschlich ausgewiesenen Erben genutzt werden und ermöglicht es dem Besitzer des Erbscheins, über Nachlassvermögen zu verfügen.

Wenn zu besorgen ist, dass der – angreifbare – Erbschein missbräuchlich eingesetzt wird, dann kann man gegen den Besitzer des Erbscheins und Pseudo-Erben vor den Zivilgerichten eine Klage auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins erheben.

Wenn es schnell gehen soll, dann kann eine solche Herausgabeklage gegebenenfalls auch mit Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes flankiert werden.

Eine Erbenfestsstellungsklage geht immer!

Schließlich bleibt als Angriffsstrategie gegen ein unliebsames Testament immer noch eine so genannte Erbenfeststellungsklage vor den Zivilgerichten.

Eine solche Erbenfestsstellungsklage vor dem Zivilgericht ist grundsätzlich unabhängig von einem Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht.

Auch im Rahmen einer Erbenfestsstellungsklage wird über die Frage der Unwirksamkeit eines Testaments entschieden.

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