Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament klar und unmissverständlich ist?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Je kürzer und einfacher ein Testament ist, desto besser ist es zumeist
  • Die Verwendung von juristischen Fachbegriffe im Testament kann tückisch sein
  • Muster für ein Testament können Schaden anrichten

Wenn man seinen letzten Willen zu Papier bringen will, dann entsteht beim Betroffenen oft eine gewisse Unsicherheit.

Jeder hat nämlich schon davon gehört, dass um die Wirksamkeit und den Inhalt von Testamenten nach dem Eintritt des Erbfalls oft lange und ausgiebig gestritten wird.

Und genau das will man natürlich verhindern, wenn man sein eigenes Testament verfasst.

Der juristische Laie ist bei der Erstellung eines Testaments oft unsicher

In aller Regel ist es so, dass die Unsicherheit eher zu- als abnimmt, je mehr man sich mit der Thematik beschäftigt.

Man kann es sich natürlich einfach machen und einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einen Notar hinzuziehen, um mit sachverständiger Hilfe Formulierungsfehler zu vermeiden und ein wasserdichtes Testament zu erstellen.

Fremde Hilfe ist aber nicht jedermanns Sache.

Ein Anwalt oder ein Notar kosten Geld

Zum einen kostet die Inanspruchnahme eines Anwalts oder Notars Geld und zum anderen scheuen viele Menschen davor zurück, hochnotprivate Angelegenheiten mit einer fremden Person zu besprechen.

Wenn man sich dann also daran macht, sein eigenes Testament komplett in Eigenregie zu erstellen, dann sollte man ein paar Grundregeln beachten, damit man mit seinem Testament keinen Schiffbruch erleidet.

Zunächst ist er essentiell, dass das eigene Testament überhaupt wirksam ist. Die gesetzlichen Formvorschriften sind demnach unbedingt zu beachten.

Die Formvorschriften für ein Testament unbedingt beachten!

Das bedeutet, dass das Testament zwingend zur Gänze von Hand geschrieben und am Ende unterschrieben sein muss.  

Auch ein Datum am Ende des Testaments kann nie schaden.

Wenn bereits ein früheres Testament oder ein Erbvertrag existiert, sollte man klarstellen, was mit diesem zeitlich früheren Testament passieren soll.

Was soll aus einem bereits existierenden Testament werden?

Soll das ältere Testament ganz oder in Teilen aufgehoben, nur abgeändert oder zur Gänze widerrufen werden?

Ein weiterer Tipp aus der Praxis: Je einfacher und je kürzer ein Testament ausfällt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Testament nach dem Erbfall keinen Anlass für Streitigkeiten gibt.

Je komplizierter die Regeln im Testament sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nach dem Erbfall zu Missverständnissen kommt.

Die Fachsprache der Juristen ist durchaus kompliziert

Juristische Begriffe im Testament sollte man nur dann verwenden, wenn einem die genaue Bedeutung dieser Begriffe vollkommen klar ist.

In diesem Sinne ist ein Schlusserbe kein Nacherbe und auch kein Ersatzerbe, kein Vollerbe, kein Miterbe und ebenso wenig ein Vorerbe.

Wenn man unpassende rechtliche Begriffe in seinem Testament verwendet, dann hat man gute Chancen, dass das Testament nach dem Erbfall vor Gericht landet und ein Richter im Nachgang festlegt, was der Verfasser mit den verwendeten Begriffen eigentlich gemeint hat.

Nicht immer treffen Gerichte bei einer solchen „Testamentsauslegung“ ins Schwarze …

Schließlich können im Internet verfügbare Muster und Vorlagen von Testamenten durchaus hilfreich sein … können aber auch genauso gut viel Schaden anrichten, wenn die Muster den eigenen Fall nicht abbilden.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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