Welchen Zweck hat die Gründung einer Stiftung?
- Oft werden mit einer Stiftung gemeinnützige Ziele verfolgt
- Der Zweck der Stiftung entscheidet über die Gemeinnützigkeit
- Familien- und Unternehmensstiftungen sollen das Familienvermögen schützen und die Erbfolgeregelung erleichtern
Es gibt verschiedene Motive, die einen Menschen dazu bewegen können, eine Stiftung zu gründen.
Die weitaus meisten Stiftungen werden in Deutschland mit dem Ziel gegründet, gemeinnützige Zwecke zu fördern.
Vermögende Personen entschließen sich in diesen Fällen ihr Vermögen ganz oder in Teilen an eine Stiftung zu übertragen.
Der Stifter bestimmt den Stiftungszweck
Gleichzeitig legt der Stiftungsgründer fest, welche Zwecke zukünftig mit dem Stiftungsvermögen gefördert werden sollen.
Mit den Mitteln der Stiftung werden dann nach Stiftungsgründung die vom Stifter vorgegebenen Zwecke gefördert.
Eine gemeinnützige Stiftung bietet dem Stifter die Möglichkeit, einen von ihm als unterstützenswert angesehenen Zweck dauerhaft und auch über seinen Tod hinaus zu fördern.
Wann ist eine Stiftung gemeinnützig?
Das Gesetz listet in § 52 AO (Abgabenordnung) auf, welche Zwecke von der Rechtsordnung als gemeinnützig angesehen werden.
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, des Naturschutzes oder des Wohlfahrtswesens werden neben zahlreichen weiteren Stiftungszwecken als gemeinnützig anerkannt.
Mit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung sind auch steuerliche Vorteile verbunden.
Wenn mit der Stiftung „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos“ gefördert wird, dann tritt der Staat mit seinem Steueranspruch weitgehend zurück.
Familien- und Unternehmensstiftungen sind nicht gemeinnützig
Die Gründung einer Stiftung setzt aber nicht per se voraus, dass mit der Stiftung gemeinnützige Ziele verfolgt werden.
Solange der vom Stifter vorgegebene Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet, kann eine Stiftung beispielsweise auch mit dem alleinigen Zweck gegründet werden, ein Unternehmen zu führen oder ausschließlich die eigene Familie wirtschaftlich abzusichern.
Solche Unternehmens- oder Familienstiftungen machen derzeit rund 10% aller Stiftungsgründungen in Deutschland aus und dienen häufig auch dazu, größere Vermögen vor einer Zersplitterung im Erbfall zu bewahren und das Lebenswerk des Stifters zu erhalten.
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