Warum gründen reiche Leute Stiftungen?
- Viele Stifter verfolgen mit ihrer Stiftung gemeinnützige Ziele
- Mit einer Stiftung kann aber auch ein Unternehmen geführt werden
- Familienstiftungen haben das Wohl der Familie des Stifters im Auge
In Deutschland gibt es derzeit über 25.000 Stiftungen.
Von diesen über 25.000 Stiftungen haben rund 90% einen gemeinnützigen Hintergrund.
Vermögende Personen haben sich bei diesen gemeinnützigen Stiftungen also das Ziel gesetzt, die Allgemeinheit auf einem definierten Gebiet selbstlos zu unterstützen.
Stiftungen können auch alleine privatnützige Ziele verfolgen
Stiftungen von vermögenden Personen müssen aber nicht zwangsläufig gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Es gibt vielmehr in Deutschland ganz legal auch so genannte Familien- oder auch Unternehmensstiftungen, die höchst eigennützige Ziele verfolgen.
So kann ein Unternehmer beispielsweise zum Zwecke der Steueroptimierung oder auch zum Zweck einer vernünftigen Nachfolgeplanung sein Unternehmen auf eine Stiftung übertragen.
Familienstiftungen begünstigen alleine Familienmitglieder
So baut zum Beispiel die Unternehmensstruktur der Firma Aldi in Deutschland auf Stiftungen auf.
Bei der Gründung einer (nicht gemeinnützigen) Stiftung kann auch alleine die finanzielle Absicherung der eigenen Familie im Vordergrund stehen.
Bei einer solchen Familienstiftung dreht sich alles um das Wohl der eigenen Familienmitglieder.
Solange das Gemeinwohl durch eine solche privatnützige Familienstiftung nicht gefährdet wird, ist die Familienstiftung rechtlich uneingeschränkt zulässig.
asset protection durch die Gründung einer Familienstiftung
In Zusammenhang mit einer spektakulären Pleite eines österreichischen Immobilienunternehmers wird aber auch über eine eher dunkle Seite gesprochen, die mit der Gründung einer solchen Familienstiftung zusammenhängen kann.
Gegen das betroffene und mittlerweile insolvente Immobilienunternehmen werden im Insolvenzverfahren dem Vernehmen nach Forderungen in Höhe von über 8 Milliarden Euro geltend gemacht.
Der Inhaber des fraglichen Unternehmens hat aber durch die Gründung von mehreren Stiftungen in Österreich bzw. Liechtenstein offenbar dafür gesorgt, dass das in den Stiftungen angelegte Familienvermögen für die Gläubiger seines Unternehmens nur unter erschwerten Voraussetzungen greifbar ist.
Soweit es den Gläubigern in diesem Fall nicht gelingt, durch Anfechtungstatbestände nach dem Anfechtungsgesetz oder dem Insolvenzrecht Vermögensübertragungen auf die beteiligten Familienstiftungen wieder rückgängig zu machen, dürfte für das Auskommen der betroffenen Familie dauerhaft gesorgt sein.
Die Gründung der Stiftungen diente in diesem speziellen Fall demnach offensichtlich auch der Verhinderung des Haftungszugriffs von Gläubigern auf das private Vermögen des Stiftungsgründers.
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