Welche Vorteile bietet eine gemeinnützige Stiftung?
- Das Gemeinwohl wird vom Stifter nachhaltig gefördert
- Der Stifter lebt in seiner Stiftung weiter
- Eine gemeinnützige Stiftung und der Stifter genießen massive Steuervorteile
Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bietet einem Stifter viele Vorteile.
Zunächst einmal stellt der Stifter über seine Stiftung sicher, dass ein von ihm als unterstützenswert angesehener Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig gefördert wird, § 80 BGB.
Gleich ob es um bestimmte Bereiche der Wissenschaft und Forschung, um künstlerische oder kulturelle Belange oder um bestimmte Bereiche des Tierschutzes geht.
Die Welt durch die Stiftung besser machen
Der Stifter kann sich sicher sein, dass der von ihm vorgegebene Stiftungszweck mit Gründung seiner Stiftung nach Kräften gefördert wird und die Welt insgesamt ein kleines bisschen besser gemacht wird.
Dabei hat der Stifter die Möglichkeit, seine Stiftung bereits zu Lebzeiten auf den Weg zu bringen und so die ersten Schritte der Stiftung eng zu begleiten.
Genauso gut kann der Stifter aber auch alle erforderlichen Anweisungen für die Gründung seiner Stiftung in seinem Testament oder in einem Erbvertrag niederlegen.
Die Stiftung kann auch erst nach dem Tod des Stifters gegründet werden
In letzterem Fall erfolgt die Gründung der Stiftung dann eben nach dem Ableben des Erblassers und Stifters.
Durch die Gründung einer Stiftung kann der Stifter nach außen dauerhaft festlegen, was ihm in seinem Leben besonders wichtig gewesen ist.
Alleine durch die Möglichkeit, der Stiftung seinen Namen zu geben, hinterlässt der Stifter auch nach seinem Tod deutliche Spuren.
Durch konkrete Vorgaben in der Stiftungssatzung stellt der Stifter sicher, dass das gestiftete Vermögen ausschließlich für den von ihm vorgegebenen Zweck verwendet wird.
Der vom Stifter vorgegebene Stiftungszweck kann nach Gründung der Stiftung nur unter extrem engen Voraussetzungen wieder abgeändert werden.
Die Stiftung garantiert dem Stifter daher, dass sein im Stiftungszweck geäußerter Wille dauerhaft und auch über seinen Tod hinaus von der Stiftung verfolgt wird.
Steuerliche Vorteile durch die Gründung einer Stiftung
Und natürlich verschafft eine gemeinnützige Stiftung einem Stifter auch steuerliche Vorteile.
Eine Stiftung, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt, ist von der Körperschaftsteuer befreit.
Die gemeinnützige Stiftung bezahlt mithin als juristische Person keine Steuer auf ihre Einkünfte.
Ebenso ist die gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer befreit, § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG.
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung löst mithin weder Schenkung- noch Erbschaftsteuer aus.
Weiter kann der Stifter Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen seiner Stiftung bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro als Sonderausgabe geltend machen und so seine eigene Einkommensteuer reduzieren, § 10 b Abs. 1a EStG.
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