Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wie werden Immobilien an eine Stiftung übertragen? Kann eine Stiftung Immobilien kaufen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Stifter kann der Stiftung auch Immobilienvermögen widmen
  • Die Stiftung wird neue Eigentümerin der Immobilie
  • Eine Stiftung kann ihr Vermögen in Immobilien anlegen

Wenn man eine Stiftung errichten will, dann muss der Stifter die Stiftung mit einem so ausreichenden Vermögen austatten, dass die Stiftung zum einen wirtschaftlich überleben und zum anderen den Stiftungszweck nachhaltig verfolgen kann.

In welcher Form der Stiftung dieses notwendige Vermögen überlassen wird, ist dem Stifter überlassen.

Das Stiftungsvermögen kann also schlicht aus einer bestimmten Geldsumme oder in einem Unternehmen oder einer Unternehmensbeteiligung bestehen, der Stifter kann der Stiftung auch ein Aktienpaket übertragen und natürlich kann der Stifter seiner Stiftung ebenfalls eine oder mehrere Immobilien übertragen.

Der Stifter überträgt die Immobilie an die Stiftung

Entscheidet sich der Stifter dazu, in seine Stiftung eine Immobilie einzubringen, dann muss er die Immobilie nach Anerkennung seiner Stiftung auf die Stiftung übertragen, § 82a BGB.

Für die Übertragung der Immobilie muss der Stifter einen Notar aufsuchen und dort die so genannte Auflassung beurkunden lassen.

Eine Auflassung ist die Einigung zwischen dem Stifter als altem Eigentümer der Immobilie und der Stiftung als neuem Eigentümer, dass das Eigentum an der Immobilie auf die Stiftung übergehen soll.

Die Stiftung wird im Grundbuch als neue Eigentümerin eingetragen

Mit dieser notariell beurkundeten Einigung kann die Stiftung in der Folge bei dem zuständigen Grundbuchamt eine entsprechende Grundbuchänderung beantragen.

Am Ende steht dann die Stiftung als neue Eigentümerin im Grundbuch.

Ab diesem Zeitpunkt stehen der Stiftung sämtliche Erträge zu, die durch die Immobilie erzielt werden.

Gleichzeitig trifft die Stiftung ab dem Moment des Eigentumsübergangs die Verpflichtung, die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten und gegebenenfalls notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.

Die Stiftung kann ihr Vermögen in Immobilien anlegen

Natürlich steht es einer Stiftung auch frei, Teile ihres Vermögens in Immobilien zu investieren und auf diesem Weg auch ihrer Pflicht zu einer risikoarmen Verwaltung ihres Vermögens nachzukommen.

Ob und welcher Anteil des Stiftungsvermögens in Immobilien angelegt werden soll, hat die Stiftung unter Abwägung aller Umstände zu entscheiden.

Bei einer Investition des Stiftungsvermögens in Immobilien stehen ein weitgehender Schutz vor einem inflationsbedingten Vermögensverlust und regelmäßige Miet- oder Pachteinnahmen auf der einen Seite hohe Transaktionskosten und ein hoher Instandhaltungsaufwand andererseits gegenüber.

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