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Die Meinung der CSU zur Reform der Erbschaftsteuer

Von: Dr. Georg Weißenfels

Die Landesgruppe der Christlich-Sozialen Union hatte im Rahmen ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2015 offenbar auch Gelegenheit, sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 und der damit anstehenden Reform der Erbschaftsteuer Gedanken zu machen.

Der Fokus der von der CSU hierbei angestellten Betrachtungen lag dabei allerdings weniger auf einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sondern man nutzte die Gelegenheit vielmehr, um in Zeiten, in denen nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung das reichste Prozent der Deutschen mehr als 30 Prozent des Privatvermögens besitzt, jedenfalls gegen eine "weitere Belastung der Wirtschaft und der Bevölkerung" Stellung zu beziehen.

Die CSU gab ihren Erwägungen zur Reform der Erbschaftsteuer den Titel "Für einen gesicherten Generationenübergang und gegen Steuererhöhungen". Damit haben die Christsozialen allerdings auch deutlich gemacht, dass sie die Gedanken des Bundesverfassungsgerichts zum Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer nur sehr selektiv wahrgenommen haben.

Selbstverständlich hat auch das Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit beabsichtigt oder gefordert, den sicheren Übergang von Vermögen von einer Generation auf die nächste in Frage zu stellen.

Millionenvermögen steuerfrei vererben?

Etwas differenzierter als die CSU hat das Bundesverfassungsgericht allerdings die Frage beurteilt, ob eine Reform der Erbschaftsteuer für die Besitzer von Unternehmensvermögen im Wert von mehreren Hundertmillionen oder auch mehreren Milliarden Euro nicht doch zu einer höheren Belastung mit Erbschaftsteuer führen kann und sollte.

Anstatt in solchen Fällen, wie die CSU, eine "weitere Belastung der Wirtschaft" pauschal abzulehnen, hat das Bundesverfassungsgericht - sehr moderat - dafür plädiert, dass gerade bei der Vererbung größerer Unternehmen doch bitte geprüft werden müsse, ob überhaupt ein Bedürfnis dafür vorliegt, den Vermögensübergang auch in diesen Fällen komplett steuerfrei zu stellen.

Nur dann, wenn eine solche Prüfung ergebe, dass das betroffene Unternehmen durch die Belastung mit der Erbschaftsteuer in Schwierigkeiten gerate und damit Arbeitsplätze in Gefahr geraten, sei, so das Bundesverfassungsgericht, überhaupt ein rechtfertigender Grund für eine Steuerverschonung gegeben.

Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen aus dem Jahr 2012 Bezug nahm, wonach es " praktisch keine konkreten empirischen Belege dafür (gebe), dass ein Betrieb aufgrund der Erbschaftsteuer habe aufgegeben oder veräußert werden müssen oder zahlungsunfähig geworden sei".

Regionalisierung der Erbschaftsteuer

Neben dem Postulat der CSU, alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft, von der Erbschaftsteuer zu befreien, die bei einem Übergang an die nächste Generation Arbeitsplätze weitgehend erhalten, hat die Christlich-Soziale Union aber noch einen weiteren Trumpf im Ärmel, wenn es um die Reform der Erbschaftsteuer geht.

Ganz im Sinne der von Bayern und Hessen beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich eingereichten Klage, plädieren Söder & Freunde nämlich für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Insoweit wird von der CSU - zutreffend - darauf verwiesen, dass die Erbschaftsteuer den Bundesländern zusteht. Daraus wird dann geschlussfolgert, dass es auch jedem einzelnen Bundesland überlassen sein müsste, selber darüber zu bestimmen, ob und in welcher Höhe die Erbschaftsteuer gefordert wird.

Man muss kein Prophet sein, um die Gedankengänge der Christsozialen bei solchen Vorschlägen erraten zu können. Selbstverständlich kommt der Vorschlag einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer aus Bayern nur vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzstärke des Freistaates. Bayern könnte es sich leisten, einen im Vergleich zu anderen Bundesländern geringeren Erbschaftsteuersatz anzubieten. Damit würde man sicher auch den ein oder anderen vermögenden und in anderen Bundesländern beheimateten Bürger zu einem Umzug und einer Wohnsitznahme am Starnberger oder Tegernsee verleiten.

Am Ende der Tage dürften in diesem Fall die Einnahmen des Freistaates Bayern aus der Erbschaftsteuer trotz einer Reduzierung der Erbschaftsteuersätze steigen, weil sich schlicht die Anzahl der in Bayern abzuhandelnden Erbschaftsteuerfälle erhöhen würde.

Für die Bayern also ein gutes Geschäft. Man darf aber auf der anderen Seite davon ausgehen, dass sich durch einen solchen Steuerwettbewerb unter den Bundesländern die Verhältnisse in Deutschland allgemein nicht verbessern werden und es zukünftig bei regional unterschiedlichen Erbschaftsteuersätzen noch wesentlich mehr Anlass für einen von Verfassungs wegen gebotenen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder geben wird.

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