Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Die Meinung der CSU zur Reform der Erbschaftsteuer

Von: Dr. Georg Weißenfels

Die Landesgruppe der Christlich-Sozialen Union hatte im Rahmen ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2015 offenbar auch Gelegenheit, sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 und der damit anstehenden Reform der Erbschaftsteuer Gedanken zu machen.

Der Fokus der von der CSU hierbei angestellten Betrachtungen lag dabei allerdings weniger auf einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sondern man nutzte die Gelegenheit vielmehr, um in Zeiten, in denen nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung das reichste Prozent der Deutschen mehr als 30 Prozent des Privatvermögens besitzt, jedenfalls gegen eine "weitere Belastung der Wirtschaft und der Bevölkerung" Stellung zu beziehen.

Die CSU gab ihren Erwägungen zur Reform der Erbschaftsteuer den Titel "Für einen gesicherten Generationenübergang und gegen Steuererhöhungen". Damit haben die Christsozialen allerdings auch deutlich gemacht, dass sie die Gedanken des Bundesverfassungsgerichts zum Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer nur sehr selektiv wahrgenommen haben.

Selbstverständlich hat auch das Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit beabsichtigt oder gefordert, den sicheren Übergang von Vermögen von einer Generation auf die nächste in Frage zu stellen.

Millionenvermögen steuerfrei vererben?

Etwas differenzierter als die CSU hat das Bundesverfassungsgericht allerdings die Frage beurteilt, ob eine Reform der Erbschaftsteuer für die Besitzer von Unternehmensvermögen im Wert von mehreren hundert Millionen oder auch mehreren Milliarden Euro nicht doch zu einer höheren Belastung mit Erbschaftsteuer führen kann und sollte.

Anstatt in solchen Fällen, wie die CSU, eine "weitere Belastung der Wirtschaft" pauschal abzulehnen, hat das Bundesverfassungsgericht - sehr moderat - dafür plädiert, dass gerade bei der Vererbung größerer Unternehmen doch bitte geprüft werden müsse, ob überhaupt ein Bedürfnis dafür vorliegt, den Vermögensübergang auch in diesen Fällen komplett steuerfrei zu stellen.

Nur dann, wenn eine solche Prüfung ergebe, dass das betroffene Unternehmen durch die Belastung mit der Erbschaftsteuer in Schwierigkeiten gerate und damit Arbeitsplätze in Gefahr geraten, sei, so das Bundesverfassungsgericht, überhaupt ein rechtfertigender Grund für eine Steuerverschonung gegeben.

Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen aus dem Jahr 2012 Bezug nahm, wonach es " praktisch keine konkreten empirischen Belege dafür (gebe), dass ein Betrieb aufgrund der Erbschaftsteuer habe aufgegeben oder veräußert werden müssen oder zahlungsunfähig geworden sei".

Regionalisierung der Erbschaftsteuer

Neben dem Postulat der CSU, alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft, von der Erbschaftsteuer zu befreien, die bei einem Übergang an die nächste Generation Arbeitsplätze weitgehend erhalten, hat die Christlich-Soziale Union aber noch einen weiteren Trumpf im Ärmel, wenn es um die Reform der Erbschaftsteuer geht.

Ganz im Sinne der von Bayern und Hessen beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich eingereichten Klage, plädieren Söder & Freunde nämlich für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Insoweit wird von der CSU - zutreffend - darauf verwiesen, dass die Erbschaftsteuer den Bundesländern zusteht. Daraus wird dann geschlussfolgert, dass es auch jedem einzelnen Bundesland überlassen sein müsste, selber darüber zu bestimmen, ob und in welcher Höhe die Erbschaftsteuer gefordert wird.

Man muss kein Prophet sein, um die Gedankengänge der Christsozialen bei solchen Vorschlägen erraten zu können. Selbstverständlich kommt der Vorschlag einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer aus Bayern nur vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzstärke des Freistaates. Bayern könnte es sich leisten, einen im Vergleich zu anderen Bundesländern geringeren Erbschaftsteuersatz anzubieten. Damit würde man sicher auch den ein oder anderen vermögenden und in anderen Bundesländern beheimateten Bürger zu einem Umzug und einer Wohnsitznahme am Starnberger oder Tegernsee verleiten.

Am Ende der Tage dürften in diesem Fall die Einnahmen des Freistaates Bayern aus der Erbschaftsteuer trotz einer Reduzierung der Erbschaftsteuersätze steigen, weil sich schlicht die Anzahl der in Bayern abzuhandelnden Erbschaftsteuerfälle erhöhen würde.

Für die Bayern also ein gutes Geschäft. Man darf aber auf der anderen Seite davon ausgehen, dass sich durch einen solchen Steuerwettbewerb unter den Bundesländern die Verhältnisse in Deutschland allgemein nicht verbessern werden und es zukünftig bei regional unterschiedlichen Erbschaftsteuersätzen noch wesentlich mehr Anlass für einen von Verfassungs wegen gebotenen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder geben wird.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17.12.2014: Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig - Zumindest in Teilen
Soll die Erbschaftsteuer verdoppelt werden?
Januar 2015 - Wie soll es mit der Erbschaftsteuer nach dem Urteil des Verfassungsgerichts weiter gehen?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht