Soll die Erbschaftsteuer verdoppelt werden?
Das Jahr 2013 wird für das Schicksal der Erbschaftsteuer absehbar ein entscheidendes werden.
Zum einen hat nämlich das Bundesverfassungsgericht angekündigt, noch im Jahr 2013 auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofes entscheiden zu wollen, der die derzeit geltende Besteuerung von Erbschaften schlicht für verfassungswidrig hält und das höchste deutsche Gericht daher um abschließende Entscheidung zur Frage der Verfassungsgemäßheit des Erbschaftsteuerrechts gebeten hat.
Weiter stehen im September 2013 Bundestagswahlen an und die einzelnen Parteien haben zum weiteren Bestand der Erbschaftsteuer und insbesondere zu der Frage, in welchem Umfang die Erbschaftsteuer zum Steueraufkommen beitragen soll, doch recht unterschiedliche Vorstellungen.
Die Entscheidung des BFH vom 27.09.2012 – Az. II R 9/11
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist als oberstes deutsches Finanzgericht der Überzeugung, dass das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und daher verfassungswidrig ist.
Im Kern drehen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken des BFH um die in §§ 13 a und 13b ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) vorgesehenen Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Der BFH bemängelt, dass die in diesen Paragrafen vorgesehenen Steuerbefreiungen von großer finanzieller Tragweite seien und über das verfassungsrechtlich gerechtfertigte Maß hinausgehen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, seien, so der BFH, in ihrem „Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt“.
Die in den §§ 13 a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen seien nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt. Jeder Steuerpflichtige, der diese Vergünstigungen für sich nicht in Anspruch nehmen kann, sei in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 3 GG verletzt.
Um die Frage der Verfassungswidrigkeit klären zu lassen, hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (Grundgesetz) vorgelegt und dort um Entscheidung nachgesucht.
Experten erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht den Bedenken des BFH anschließt. Damit würde nur kurz nach der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2009 die nächste Reform des Erbschaftsteuerrechts anstehen.
Was sagen die Parteien?
Welche Entwicklung die Erbschaftsteuer in Deutschland nehmen wird, dürfte zu einem guten Stück auch von der Beantwortung der Frage abhängen, welche Partei im September 2013 die Bundestagswahl gewinnt.
Die einzelnen Parteien haben nämlich, wie nachfolgend dargestellt, sehr unterschiedliche Auffassungen zur Ausgestaltung der Erbschaftsteuer:
CDU/CSU
Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer schadet daher unserer Wettbewerbsfähigkeit und vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb lehnen CDU und CSU beides entschieden ab.
SPD
Auch bei der Besteuerung von Erbschaften steht für uns die Steuergerechtigkeit im Vordergrund. Wir wollen die missbräuchliche Ausnutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten einer geringen Zahl reicher Erben nicht länger hinnehmen. Wir werden deshalb die von der schwarz-gelben Koalition eingeführten Begünstigungen zurücknehmen und Begünstigungen bei der Erbschaftsbesteuerung künftig viel stärker an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen koppeln und damit auch mittelstandsfreundlich ausgestalten.
Bündnis 90/Grüne
Wir streben an, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer auf 8,6 Mrd. Euro zu verdoppeln. Wir wollen die Bevorzugung von Erbschaften und Schenkungen gegenüber anderen Einkünften einschränken, indem wir die Freibeträge wieder auf ein vernünftiges Maß festsetzen und so die Bemessungsgrundlage verbreitern.
FDP
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wollen wir aufkommensneutral weiter entwickeln und vereinfachen.
Linke
Große Erbschaften werden in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten viel zu gering besteuert. Mit einer Reform der Steuersätze und der Steuerbefreiungen wollen wir die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer deutlich erhöhen.
Die Piraten
Keine Aussage zur Erbschaftsteuer im Wahlprogramm
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