Wie groß wird mein Erbe?
- Den konkreten Erbteil bestimmt ein Testament oder das Gesetz
- Der Erbe erhält das gesamte Vermögen des Verstorbenen
- Das Erbe kann durch Nachlassverbindlichkeiten geschmälert werden
Wenn ein Anwalt mit der Frage konfrontiert wird, wie groß eine Erbschaft wird, dann wird er mit ziemlicher Sicherheit erwidern:
Das kommt darauf an.
Tatsächlich hängt die Höhe einer Erbschaft von diversen Parametern ab.
Gibt es ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
So ist zunächst einmal zu klären, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat und in diesem letzten Willen festgelegt hat, wie viel der Erbe im Erbfall erhalten soll.
Die Spannbreite des Inhalts eines Testaments reicht hier von „der Erbe bekommt alles“ bis hin zu „der Betroffene bekommt gar nichts“.
Erst wenn der Erbfall eingetreten und das Testament eröffnet ist, kann sich der potentielle Erbe sicher sein, ob das Testament zu seinen Gunsten ausgefallen ist.
Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erbfolge
Wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat, dann wird die Höhe des Erbes von der so genannten gesetzlichen Erbfolge in §§ 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt.
Wenn man in diesem Fall ein naher Familienangehöriger des Erblassers (z.B. ein Kind oder der Ehepartner) ist, dann hat man im Normalfall gute Chancen einen ordentlichen Teil des Vermögens des Erblassers zu erhalten.
Der Erbteil eines Erben wird freilich dann wieder kleiner, wenn es mehrere gesetzliche Erben gibt, die in gleicher Beziehung zum Erblasser stehen.
Hatte der Erblasser beispielsweise vier Kinder, dann muss jedes einzelne Kind akzeptieren, dass der auf die Kinder entfallende Anteil am Vermögen des Erblassers durch vier geteilt wird.
Das Vermögen des Erblassers wird an die Erben verteilt
Neben der so genannten Erbquote, mit der man am Nachlass des Erblassers beteiligt wird, spielt natürlich weiter die Höhe des Vermögens des Erblassers eine entscheidende Rolle.
Die Erben eines Multimillionärs machen immer eine größere Erbschaft als die Erben eines Bürgergeldempfängers.
Der statistische Durchschnitt einer Erbschaft in Deutschland beläuft sich dabei derzeit auf einen Betrag in Höhe von 85.000 Euro.
Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass es immer nur um das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens geht.
Hat der Erblasser unmittelbar vor seinem Tod Teile seines Vermögens weggegeben oder verschwendet, dann schmälert dies die Höhe der Erbschaft.
Der Erbe muss eventuelle Schulden des Verstorbenen regulieren
Der Erbe muss dabei aber auch berücksichtigen, dass er nicht nur das positive Vermögen des Erblassers erbt, sondern auch für die so genannten Nachlassverbindlichkeiten gerade zu stehen hat.
Hat der Erblasser zum Beispiel Schulden hinterlassen, hat er in seinem Testament ein Vermächtnis zugunsten einer dritten Person ausgesetzt oder sind nach dem Erbfall Pflichtteilsansprüche zu regulieren, dann hat sich der Erbe nach dem Erbfall hierum zu kümmern.
Der Erbe erbt eben nicht nur das positive Vermögen des Erblassers in Form von Geld, Immobilien oder Wertpapieren, sondern der Erbe muss sich auch um sämtliche Ansprüche kümmern, die berechtigterweise gegen den Nachlass geltend gemacht werden.
Erst wenn all diese Fragen zum Erbteil, zur Höhe des geerbten Vermögens und zur Höhe von Nachlassverbindlichkeiten verbindlich geklärt sind, dann weiß der Erbe am Ende, wie groß sein Erbe tatsächlich ist.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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