Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wann verliert ein Kind sein Erbrecht?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Kinder beerben nach deutschem Recht ihre Eltern
  • Die Eltern können ein Kind in ihrem Testament enterben
  • Durch eine Adoption kann das Erbrecht des Kindes erlöschen

Nach deutschem Recht gilt folgender Grundsatz: Kinder sind die Erben ihres Vaters bzw. ihrer Mutter.

Kinder werden im Gesetz als Erben „erster Ordnung“ ihrer Eltern bezeichnet.

An dieser erbrechtlich privilegierten Stellung von Kindern hält das Gesetz auch in besonderen Fällen fest.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung für ein Erbrecht!

So behält ein Kind selbstverständlich auch dann seine Erbestellung, wenn es Deutschland verlässt und dauerhaft in einem anderen Land lebt.

Auch die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft ändert nichts daran, dass ein Kind Erbe seiner Eltern ist.

Für die Erbenstellung eines Kindes nach seinen Eltern kommt es auch nicht darauf an, dass das Kind überhaupt weiß, wer sein Vater oder seine Mutter ist oder dass das Kind zu Lebzeiten Kontakt zu seinen Eltern hatte.

Wann verliert ein Kind sein Erbrecht?

In folgenden besonderen Fällen verliert ein Kind aber seine Erbenstellung:

Wenn der Vater oder die Mutter ein Testament errichten und das Kind in diesem Testament ausdrücklich enterben, dann kann das Kind nicht Erbe werden und verliert seine Erbenstellung. Das Kind kann in diesem Fall allenfalls noch seinen Pflichtteil fordern.

Ein Kind verliert sein Erbrecht nach seinen leiblichen Eltern auch dann, wenn es als minderjähriges Kind von anderen Personen adoptiert wird. Mit Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses erlischt das Erbrecht des Kindes nach seinem Vater bzw. seiner Mutter.

Das Kind kann sein Erbrecht weiter dann verlieren, wenn es in einem notariellen Vertrag gegenüber seinen Eltern auf sein Erbrecht verzichtet hat.

Schließlich kann ein Kind sein Erbrecht auch nach dem Tod seines Vaters bzw. seiner Mutter verlieren, wenn es nach dem Erbfall von einem Gericht als erbunwürdig erklärt wurde. Hierzu muss die Erbunwürdigkeit des Kindes von einer anderen Person durch Erhebung einer gerichtlichen Klage geltend gemacht werden.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wie viel erbt ein Kind, wenn ein Elternteil verstirbt?
Können Enkel erben, wenn Kinder noch leben?
Wird man angeschrieben, wenn man erbt?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht