Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Was spricht für eine Nachlassverwaltung – Und was dagegen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Mit einer Nachlassverwaltung kann der Erbe sein privates Vermögen in Sicherheit bringen
  • Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe das Verfügungsrecht über den Nachlass
  • Eine Nachlassverwaltung kostet (manchmal viel) Geld

Der Begriff der „Nachlassverwaltung“ wird in der Praxis oftmals missverstanden.

Es geht bei einer Nachlassverwaltung nicht darum, dass eine Erbschaft von einem Dritten für den Erben verwaltet wird.

Ein Nachlassverwalter ist auch niemand, der sich von Amts wegen um die Rechte von Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern kümmert und deren Forderungen realisiert.

Der Nachlassverwalter kümmert sich um eine vermutlich überschuldete Erbschaft

Ein Nachlassverwalter kommt vielmehr bevorzugt immer dann ins Spiel, wenn eine Erbschaft vom Erben angenommen wurde und nicht ganz klar ist, ob der Nachlass nicht überschuldet ist.

Nach deutschem Recht ist niemand verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen.

Jeder potentielle Erbe hat das Recht, eine ihm angetragene Erbschaft auszuschlagen.

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann man aber grundsätzlich nur innerhalb einer sehr kurzen Frist von sechs Wochen erklären.

Wenn man nicht rechtzeitig ausschlägt, ist die Erbschaft angenommen

Lässt man diese Ausschlagungsfrist verstreichen und nimmt man die Erbschaft dadurch aber an, dann erhält man als Erbe nicht nur das gesamte aktive Nachlassvermögen, sondern man haftet dann auch für sämtliche so genannten Nachlassverbindlichkeiten, sprich für die Schulden des Verstorbenen.

Diese Erbenhaftung ist grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt und kann für einen Erben ziemlich unangenehm werden.

Wenn der Erbe merkt, dass er die Erbschaft besser ausgeschlagen hätte, dann bietet die Beantragung einer Nachlassverwaltung dem Erben auch nach Annahme der Erbschaft die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und damit sein Privatvermögen vor dem Zugriff von Nachlassgläubigern in Sicherheit zu bringen.

Ist der Nachlass überschuldet?

Eine Nachlassverwaltung ist für den Erben immer dann das richtige Mittel zur Haftungsbeschränkung, wenn der Erbe sich nicht sicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht.

Fehlt dem Erben der Überblick über den Nachlass und befürchtet der Erbe, mit seinem Privatvermögen für Nachlassschulden haften zu müssen, dann kann der Erbe mit einem Antrag auf eine Nachlassverwaltung dafür sorgen, dass er wieder ruhiger schlafen kann.

Der Erbe, der eine Nachlassverwaltung ins Auge fasst, muss sich aber auch über den Preis, den er für die Haftungsbeschränkung zahlen muss, im Klaren sein.

Der Erbe verliert – temporär – seine Erbschaft

Mit Anordnung einer Nachlassverwaltung durch das Gericht verliert der Erbe nämlich die Verfügungsbefugnis über „seine“ Erbschaft.

Über die Erbschaft kann nach Anordnung einer Nachlassverwaltung nur noch der vom Gericht eingesetzte Nachlassverwalter verfügen. Der Erbe selber hat während der Dauer der Nachlassverwaltung nichts mehr zu melden.

Weiter kostet eine Nachlassverwaltung Geld. Bereits das Nachlassgericht fordert bei einem Antrag auf Nachlassverwaltung eine Gerichtsgebühr in Höhe von 0,2% des gesamten Nachlasswertes.

Eine Nachlassverwaltung ist nicht billig

Darüber hinaus arbeitet auch der Nachlassverwalter (meist ein Rechtsanwalt oder Steuerberater) nicht umsonst, sondern erhält nach Aufwand ein Zeithonorar.

Man kann dabei im Durchschnitt mit einem Stundensatz von 120 Euro je Stunde für den Nachlassverwalter rechnen.

Wenn der Nachlass aber nicht einmal die Kosten für eine Nachlassverwaltung decken kann, dann sollte der Erbe besser darüber nachdenken, keine Nachlassverwaltung, sofort ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wenn dem Erben die Schulden über den Kopf wachsen – Eine Nachlassverwaltung kann die Rettung sein!
Die nachträgliche Haftungsbeschränkung für den Erben – Die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren
Der Nachlassverwalter - Wer ist das?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht