Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Ein Nachlassgericht muss sich im Abhilfeverfahren mit den Argumenten der Beteiligten auseinander setzen!

Von: Dr. Georg Weißenfels

OLG Düsseldorf – Beschluss vom 04.08.2022 – 3 Wx 124/22

  • Nachlassgericht gibt Rechtsanwalt zur Begründung einer Beschwerde nicht einmal vier Tage Zeit
  • OLG kritisiert unzulässige Überbeschleunigung durch das Nachlassgericht
  • OLG verweist Angelegenheit zurück zum Ausgangsgericht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Veranlassung, eine etwas zu forsche Aktenbehandlung durch das Nachlassgericht Neuss zu rügen.

In der Angelegenheit hatte das Nachlassgericht einen in einer Nachlasssache tätigen Testamentsvollstrecker mit Beschluss vom 04.02.2022 entlassen.

Der Testamentsvollstrecker legte gegen diese Entlassung am 11.03.2022 Beschwerde ein.

Neue Anwälte beantragen Akteneinsicht

Im Beschwerdeverfahren meldeten sich für den Testamentsvollstrecker dann neue Anwälte und baten um Akteneinsicht bei dem Amtsgericht Bonn, um nachfolgend die bereits eingelegte Beschwerde zu begründen.

Am 07.04.2022 bewilligte die Nachlassrichterin dann die von den Anwälten beantragte Akteneinsicht.

Tatsächlich wurden die Akten aber erst am 08.06.2022 vom Nachlassgericht Neuss an das Amtsgericht Bonn versendet, nachdem die Anwälte des Testamentsvollstreckers nochmals an die Angelegenheit erinnert hatten.

Die Anwälte des Testamentsvollstreckers beantragten daraufhin, Ihnen Akteneinsicht bis zum 29.07.2022 zu gewähren.

Am 28.07.2022 wurde dann durch die Anwälte des Testamentsvollstreckers Einsicht in die Akten genommen.

Das Nachlassgericht trifft blitzschnell eine Entscheidung

Am 01.08.2022 gingen die Nachlassakten wieder beim zuständigen Nachlassgericht Neuss ein.

Dann wartete die die Nachlassrichterin aber nicht etwa ab, welche Argumente die Anwälte des Testamentsvollstreckers im Beschwerdeverfahren vortragen würden.

Vielmehr erließ die Richterin bereits am 04.08.2022, also nur drei Tage nach Eingang der Akten, einen Beschluss, wonach sie der Beschwerde des Testamentsvollstreckers nicht abhelfen werde und legte die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht vor.

Offenbar hatte die Richterin keinerlei Veranlassung, auf einen neuen Vortrag der Anwälte zu warten und wies in ihrem Beschluss darauf hin, dass die Beschwerde durch die Anwälte „nicht begründet“ worden sei.

OLG rügt unzulässige Überbeschleunigung

Dieses Vorgehen des Nachlassgerichts fand beim Oberlandesgericht allerdings nur wenig Zustimmung.

Das OLG attestierte dem Nachlassgericht vielmehr, dass die getroffene Entscheidung „erhebliche rechtliche Fehler“ enthalten würde und nicht den Mindestanforderungen entsprechen würde, die an ein Abhilfeverfahren zu stellen sind.

Das Nachlassgericht habe mit seiner forschen Vorgehensweise das Recht des Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

Auch inhaltlich muss das Nachlassgericht nachbessern

Das Nachlassgericht hätte den Anwälten des Beschwerdeführers zumindest eine Frist von zwei Wochen zur Vorlage einer Beschwerdebegründung setzen müssen.

Die Entscheidung nur vier Tage nach Wiedereingang der Akten sei jedenfalls eine unzulässige Überbeschleunigung.

Ergänzend wies das OLG darauf hin, dass sich die Gründe, die das Nachlassgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss angab, sich als „schlichte und überflüssige Wiederholung der Gründe des angefochtenen Beschlusses“ darstellen würden.

Nach diesen Ausführungen verwies das OLG die Sache zurück zum Nachlassgericht und gab dem Nachlassgericht auf, sich nochmals mit der Angelegenheit zu beschäftigen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Nachlassgericht darf Angelegenheit nicht einfach zum OLG abschieben
Nachlassgericht muss sich im Erbscheinverfahren mit Vortrag der Beteiligten auseinandersetzen
In einer erbrechtlichen Angelegenheit am Landgericht darf nicht ein Einzelrichter, sondern es muss eine Kammer entscheiden!
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht