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Was braucht man, um das Konto eines Verstorbenen aufzulösen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Im Normalfall fordert die Bank einen Erbschein an
  • In manchen Fällen reicht auch ein Testament
  • Mit einer Vollmacht kann man jederzeit auf das Konto zugreifen

Wenn eine Person verstirbt, dann liegt auf dem Bankkonto des Verstorbenen manchmal gar nicht so wenig Geld.

Für die Hinterbliebenen stellt sich dann oft die Frage, was sie benötigen, um das Konto aufzulösen und auf das Kontoguthaben zuzugreifen.

Diese Frage können sich sowohl die Erben, als auch sonstige Personen stellen.

Der Erbe wird automatisch neuer Eigentümer des Bankkontos

Rechtlich gesehen geht das bestehende Kontoguthaben des Verstorbenen in der Sekunde seines Todes auf den oder die Erben über.

Wer nach dem Eintritt des Erbfalls als Erbe bei der Bank des Verstorbenen vorstellig wird, um das Konto aufzulösen, muss damit rechnen, dass die Bank einen Nachweis dafür fordert, dass die betroffene Person tatsächlich Erbe und damit Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden ist.

Diese Forderung der Bank ist auch mehr als verständlich, da die Bank das Geld des Verstorbenen nicht an eine ihr grundsätzlich vollkommen unbekannte Person auszahlen will und darf.

Ein Erbschein beseitigt alle Zweifel

Den Nachweis seiner Erbenstellung kann der Betroffene gegenüber der Bank klassischerweise durch die Vorlage eines so genannten Erbscheins führen. Dieser Erbschein kostet Geld und wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt.  

Wenn der Verstorbene mehr als nur einen Erben hinterlassen hat, dann muss man damit rechnen, dass die Bank ein Kontoguthaben nur an alle Erben gemeinschaftlich und nie an einen Erben alleine auszahlen wird.

Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass ein Erbe bei der Bank nicht zwingend einen (kostenpflichtigen) Erbschein vorlegen muss, wenn es sich nämlich um einen einfachen und „klaren“ Erbfolgefall handelt.

Man kann es auch mit einem Testament versuchen

Wenn man demnach als Erbe in Besitz eines Testaments des Verstorbenen ist, dann kann man zumindest versuchen, die Bank alleine durch Vorlage dieses Testaments zur Auszahlung von Kontobeträgen zu bewegen.

Die Sach- und Rechtslage kann schließlich dadurch enorm verkompliziert werden, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einer Person (die nicht sein Erbe sein muss) eine Vollmacht über sein Bankkonto erteilt hat.

Wer eine solche Vollmacht hat, kann auch nach dem Tod des Kontoinhabers relativ ungehindert über das Kontoguthaben verfügen.

Der Besitzer einer Vollmacht muss in keinem Fall einen Erbschein oder ein Testament vorlegen, um seine Berechtigung nachzuweisen.

Alleine mithilfe der Vollmacht können vom Konto des Verstorbenen im Zweifel Millionenbeträge abgezogen werden.

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