Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Ein Vermächtnis auf eine Immobilie kann nach 10 Jahren wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden!

Von: Dr. Georg Weißenfels

OLG München – Beschluss vom 18.02.2021 – 33 W 92/21

  • Testament sieht ein Grundstücksvermächtnis vor
  • Vermächtnisnehmer fordern ihr Vermächtnis erst über zehn Jahre nach dem Erbfall ein
  • Das Vermächtnis kann wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden

Das Oberlandesgericht München hatte über das Schicksal eines Vermächtnisses über Eigentumswohnungen zu entscheiden.

In der Angelegenheit hatte ein Ehepaar am 03.08.1998 ein gemeinsames Testament errichtet.

In diesem Testament hatten sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben eingesetzt.

Kinder sollen ihre Eltern beerben

Erben des zuletzt versterbenden Ehepartners sollten die Kinder A und B werden.

Gleichzeitig setzten die Eheleute in dem Testament für den zweiten Erbfall zugunsten ihrer Enkelkinder C, D und E ein Vermächtnis über zwei Eigentumswohnungen aus.

In der Folge verstarb der Ehemann am 02.12.2006 und wurde von seiner Ehefrau beerbt.

Die Ehefrau verstarb am 26.02.2009.

Enkelkinder fordern ihr Vermächtnis zunächst nicht ein

Die beiden im Testament als Erben eingesetzten Kinder des Ehepaares A und B  verstarben ihrerseits am 28.3.2019 bzw. am 30.8.2019.

Der Sohn A wurde von seinen 6 Kindern beerbt. Die Tochter B wurde von der X beerbt.

Bis zum Tod der Kinder A und B des Ehepaares im Jahr 2019 hatte sich keiner der drei Enkelkinder um die Realisierung des Immobilien-Vermächtnisses aus dem Testament der Großeltern gekümmert.

Dies sollte sich im Jahr 2020 aber ändern.

Vermächtnisnehmer beantragen eine einstweilige Verfügung

Mit Antrag vom 26.10.2020 forderten nämlich die drei im Testament aus dem Jahr 1998 als Vermächtnisnehmer eingesetzte Enkelkinder den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die betroffenen Immobilien.

Die drei Vermächtnisnehmer wollten mit dieser Maßnahme ihren Anspruch gegen die Erben auf Übertragung des Eigentums an den beiden Wohnungen sichern, die ihnen durch das Vermächtnis in dem Testament ihrer Großeltern zugewandt worden waren.

Die Erben wenden gegen das Vermächtnis Verjährung ein

Die in Anspruch genommenen Erben verteidigten sich im Wesentlichen mit dem Argument, dass der Anspruch der Vermächtnisnehmer der Verjährung unterliegt und damit nicht mehr durchgesetzt werden kann.

Die Erben wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die drei Enkelkinder ihr Vermächtnis erst über 10 Jahre nach dem Tod der Erblasserin am 26.02.2009 gerichtlich geltend gemacht hätten.

Das Landgericht folgte in erster Instanz der Argumentation der Erben und wies den geltend gemachten Anspruch wegen Verjährung als unbegründet zurück.

Vermächtnisnehmer legen Rechtsmittel ein

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts legten die drei Vermächtnisnehmer Beschwerde zum Oberlandesgericht ein.

Das OLG hielt die rechtliche Bewertung des Landgerichts aber für zutreffend und wies die Beschwerde ab.

In der Begründung der Beschwerdeentscheidung wies das OLG darauf hin, dass der Anspruch auf ein Vermächtnis nach § 2176 BGB grundsätzlich mit dem Erbfall entstehe.

Ein Grundstücksvermächtnis verjährt nach zehn Jahren

Die maßgebliche Verjährungsfrist für ein Vermächtnis, das auf die Übertragung einer Immobilie gerichtet ist, ergebe sich, so das OLG weiter, aus § 196 BGB und betrage zehn Jahre.

Diese Zehnjahresfrist beginne nach § 200 BGB mit der Entstehung des Anspruchs, vorliegend mithin mit dem Erbfall am 26.02.2009.

Die Antragsteller konnten sich danach nicht mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, dass der maßgebliche § 196 BGB auf Immobilienvermächtnisse gar nicht anwendbar sei.

Die Vermächtnisnehmer hätten ihren Anspruch, so das OLG, mithin spätestens am 31.12.2019 gerichtlich geltend machen müssen.

Nachdem der Antrag der Vermächtnisnehmer aber erst am 26.10.2020 bei Gericht einging, war der Anspruch aus dem Vermächtnis bereits verjährt.

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