Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Ehefrau kann nicht mehr erben, wenn der Ehemann vor seinem Tod der Scheidung zugestimmt hatte!

Von: Dr. Georg Weißenfels

OLG Celle – Beschluss vom 27.01.2025 – 6 W 148/24

  • Eheleute setzen sich in einem Erbvertrag gegenseitig als Erben ein
  • Jahre später beantragt die Ehefrau die Scheidung
  • Durch das Scheidungsverfahren erlischt das Erbrecht der Ehefrau

Das Oberlandesgericht Celle hatte über das Erbrecht einer Ehefrau zu befinden.

Die Eheleute waren seit dem Jahr 2015 verheiratet.

Vier Tage vor der Hochzeit hatten die Eheleute einen Erbvertrag errichtet und sich in diesem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben bestimmt.

Eine Tochter als mögliche Erbin ihres Vaters

Der Ehemann hatte aus einer anderen Verbindung eine Tochter.

Im Dezember 2021 reichte die Ehefrau bei Gericht einen Antrag auf Scheidung der Ehe ein.

In einem vorgeschalteten Verfahrenskostenhilfeverfahren teilte der Ehemann dem Gericht über seine Anwältin mit, dass er die Ehe ebenfalls für gescheitert erachte und einer Scheidung zustimmen würde.

Bevor das Scheidungsverfahren abgeschlossen werden konnte, verstarb der Ehemann Ende des Jahres 2023.

Witwe und Tochter des Verstorbenen streiten über die Erbfolge

Die Witwe und die Tochter des Erblassers waren aber über die Frage der Erbfolge durchaus unterschiedlicher Meinung.

Sowohl die Ehefrau als auch die Tochter des Verstorbenen stellten nämlich bei dem zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe.

Die Tochter trug vor, dass der Erbvertrag, den ihr Vater im Jahr 2015 abgeschlossen hatte, unwirksam sei, da ihr Vater der von seiner Frau beantragten Scheidung zugestimmt habe.

Hebt das Scheidungsverfahren das Erbrecht der Ehefrau auf?

Die Witwe argumentierte, dass das Scheidungsverfahren die Wirksamkeit des Erbvertrages nicht berühren würde, da der Erbvertrag zeitlich vor der Verheiratung abgeschlossen worden sei und die Zustimmung des Ehemannes zur Scheidung nie persönlich vor Gericht erklärt wurde.

Sowohl das Nachlassgericht als auch das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren gaben der Tochter des Verstorbenen Recht.

Das OLG entschied, dass die von der Ehefrau vorgetragenen Argumente rein formal waren und das Erbrecht der Ehefrau durch das Scheidungsverfahren erloschen war.

Im Ergebnis erhielt die Tochter des Verstorbenen den von ihr beantragten Erbschein und beerbte ihren Vater allein.

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