Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Was passiert, wenn sich die Erben nicht auf die Verteilung der Erbschaft einigen können?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Wenn eine Einigung über eine Verteilung des Erbes scheitert, dann wird die Erbschaft zu Geld gemacht.
  • Alle Nachlassgegenstände werden verkauft.
  • Immobilien, die in den Nachlass fallen, werden zwangsweise versteigert.

Wenn mehrere Erben an einer Erbschaft beteiligt sind, dann muss die Erbschaft aufgeteilt werden.

Das klingt einfacher als es in der Praxis oft ist.

Wenn in den Nachlass ein größerer Geldbetrag fällt, dann ist die Aufteilung dieses Geldes noch relativ einfach. Jeder Erbe bekommt den Geldbetrag, der seinem Erbanteil entspricht.

Welcher Erbe soll welchen Nachlassgegenstand erhalten?

Wesentlich schwieriger ist es aber schon, wenn in den Nachlass unteilbare Gegenstände, wie ein Haus, ein Auto oder der Familienschmuck fallen.

Wenn sich die Erben hier nicht darauf verständigen können, welcher Erbe welchen Gegenstand erhalten soll, dann bleibt am Ende nur die wirtschaftliche Verwertung der einzelnen Nachlassgegenstände, also der Verkauf.

Das Gesetz gibt dabei jedem einzelnen Erben ausdrücklich einen Anspruch gegen jeden einzelnen seiner Miterben auf Mitwirkung bei der wirtschaftlichen Verwertung von Nachlassgegenständen.

Ein Nachlass kann auch zwangsweise verwertet werden!

Um es allen Beteiligten einfacher zu machen, lässt es das Gesetz auch zu, dass sich die Erben zunächst nur auf einen Teil der Erbschaft konzentrieren und diesen Teil entweder einvernehmlich einem Erben zuweisen oder nur diesen Teil wirtschaftlich verwerten.

Wenn es aber keine Einigung der Erben über die Verteilung der Erbschaft gibt, dann gibt das Gesetz klare Regeln vor, wie es weitergeht.

In diesem Fall heißt es: Alles wird verkauft bzw. zwangsweise versteigert.

Die gesamte Erbschaft wird im Falle der Nichteinigung der Erben auf Antrag eines Erben zu Geld gemacht. Der Erlös wird am Ende der Tage unter den Erben analog ihrer Erbteile verteilt.

Eine solche zwangsweise Einigung unter mehreren Erben ist im Einzelfall enorm aufwändig und kostet (die Erben) nicht wenig Geld.

Ein kluges Testament baut vor!

Vorzuziehen ist daher immer eine Einigung unter den Erben.

Und noch besser ist es, wenn der Erblasser bereits in seinem Testament bestimmt, welcher Erbe nach dem Erbfall welchen Nachlassgegenstand erhalten soll.

Ein Testament, das solche Regelungen enthält, trägt viel zu einer wenigstens halbwegs friedlichen Erbauseinandersetzung bei.

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