Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Immobilie in Algerien fällt nicht in den Pflichtteil

Von: Dr. Georg Weißenfels

OLG Hamm – Beschluss vom 15.01.2015 – 10 W 132/14

  • Deutsch-Algerierer verstirbt und setzt eine Tochter als Alleinerbin ein
  • Zweite Tochter fordert von der Alleinerbin ihren Pflichtteil
  • In den Pflichtteil fällt nicht ein Grundstück des Erblassers in Algerien

Im Rahmen eines Pflichtteilstreits zwischen zwei Töchtern des Erblassers hatte das Oberlandesgericht Hamm zu klären, ob eine in Algerien liegende Immobilie des Erblassers den Pflichtteil wertmäßig beeinflusst.

Der Erblasser war am 09.10.2011 verstorben. Er war in Algerien geboren, lebte jedoch seit über 30 Jahren in Deutschland und hatte die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Der Erblasser hatte eine seiner Töchter in einem in deutscher Sprache gehaltenen Testament als seine alleinige Erbin eingesetzt.

Tochter beantragt und erhält einen Erbschein

Am 15.03.2012 erhielt die als Alleinerbin eingesetzte Tochter auch vom Nachlassgericht einen entsprechenden Erbschein.

Im Juli 2012 erhielt die Alleinerbin Post vom Anwalt ihrer Schwester. Die enterbte Schwester machte bei der Alleinerbin Pflichtteilsansprüche geltend.

Nachdem sich die beiden Schwestern außergerichtlich über bestehende Auskunfts- und Zahlungsansprüche nicht einigen konnten, erhob die enterbte Schwester Klage gegen die Alleinerbin.

Zweite Tochter klagt ihren Pflichtteil ein

Mit der Klage begehrte die enterbte Schwester von der Alleinerbin Auskunft über den Bestand des Nachlasses ihres Vaters. Dieses Auskunftsbegehren bezog sich explizit auch auf eine in Algerien liegende Immobilie des Erblassers, die nach Informationen der Klägerin von einer dritten Schwester bewohnt sei.

Die Klägerin beantragte in ihrer Klageschrift unter anderem, ihre allein erbende Schwester dazu zu verurteilen, den Wert des in Algerien liegenden Grundbesitzes durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zum Stichtag 09.10.2011 zu ermitteln.

Die Alleinerbin entschloss sich, sich gegen die Klage ihrer Schwester zu verteidigen. Nachdem sie aber nicht über genügend eigene Geldmittel verfügte, beantragte sie bei Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Für Grundstück in Algerien gilt algerisches Recht

Im Rahmen des Prozesskostenhilfeantrages ließ die Beklagte vortragen, dass ihr Vater neben der deutschen auch die algerische Staatsbürgerschaft gehabt habe. Für den in Algerien liegenden Grundbesitz gelte algerisches Recht. Das algerische Erbrecht kenne aber keinen Pflichtteilsanspruch.

Vor diesem Hintergrund sei die erhobene Klage zumindest in Bezug auf den algerischen Teil des Nachlasses abzuweisen.

Dieser Rechtsansicht wollte sich das Landgericht in erster Instanz nicht anschließen und wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe insgesamt ab. Die Rechtsverteidigung der Alleinerbin gegen den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch habe – auch in Bezug auf den in Algerien liegenden Grundbesitz – keine Aussicht auf Erfolg.

Alleinerbin erhält Prozesskostenhilfe

Hiergegen erhob die Alleinerbin sofortige Beschwerde zum OLG. Dort hatte sie auch teilweise Erfolg. Soweit sich die Ansprüche der Klägerin auch auf in Algerien befindliches Vermögen bezogen, wurde der Beklagten Prozesskostenhilfe zugebilligt.

In der Begründung seiner Entscheidung wies das OLG darauf hin, dass die von der Beklagten vorgebrachten Argumente im Hinblick auf den Grundbesitz in Algerien sehr wohl Erfolg versprechend seien.

Zwar sei auf den vorliegenden Fall in jedem Fall deutsches Erbrecht anzuwenden, da der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und auch einen wesentlich engeren Bezug zu Deutschland hatte, Art. 5 EGBGB.

Im zu entscheidenden Fall gelte aber, so das OLG, die Besonderheit, dass selbst bei grundsätzlicher Geltung deutschen Erbrechts für das in Algerien liegende Vermögen algerisches Erbrecht anzuwenden sei.

Eine solche Ausnahme von der Geltung deutschen Rechts gelte für solche Nachlassgegenstände, „die sich nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und die nach den Gesetzen des Staates, in dessen Gebiet sie sich befinden, besonderen Vorschriften“ unterliegen.

Deutsches Erbrecht gilt nicht für Immobilien in Algerien

Nach diesen Grundsätzen fallen Nachlassgegenstände, die sich in Algerien befinden, so das OLG, aus dem Anwendungsbereich deutschen Erbrechts heraus. Das insoweit vorrangige algerische Recht würde in diesem Punkt das deutsche Recht verdrängen. Die Nachlassgegenstände in Algerien würden nicht vom Pflichtteilsanspruch nach deutschem Recht erfasst.

Die Klägerin konnte mithin in Bezug auf die Immobilie weder Auskunfts- noch Wertermittlungsansprüche gegen ihre Schwester geltend machen.

In Bezug auf das in Algerien belegene Vermögen war der Alleinerbin Prozesskostenhilfe zu gewähren.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Welches Recht gilt für einen ausländischen Erblasser?
In sechs Schritten zum Pflichtteilsanspruch
Wann muss kein Pflichtteil bezahlt werden?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht