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Apple muss dem Erben eines Nutzers seines Dienstes iCloud nach dem Erbfall Zugang zu dem iCloud-Konto des Erblassers gewähren

Von: Dr. Georg Weißenfels

LG Münster – Versäumnisurteil vom 16.04.2019 – 014 O 565/18

  • Erblasser nutzt den Apple-Dienst iCloud
  • Nach dem Erbfall will ein Erbe Zugang zu dem iCloud-Konto des Erblassers
  • Gericht erlässt gegen Apple ein Versäumnisurteil

Das Landgericht Münster hatte über die Frage zu befinden, ob der Erbe eines Nutzers des Apple-Dienstes iCloud nach dem Erbfall einen Anspruch auf Zugang zu dem Nutzerkonto des Erblassers hat.

Der Erblasser nutzte ein Konto bei dem Apple-Dienst iCloud.

Nach dem Tod des Erblassers verlangte ein Erbe des Erblassers von Apple, ihm Zugang zu dem Konto zu gewähren. Die Zugangsdaten für das Konto waren dem Erben offensichtlich unbekannt.

Apple weigert sich, dem Erben Zugang zu dem iCloud-Konto zu gewähren

Nachdem sich Apple weigerte, dem Erben Zugang zu dem Konto des Erblassers zu gewähren, ging die Sache zu Gericht.

Erstaunlicherweise verteidigte sich Apple gar nicht gegen die Klage des Erben.

Mit Datum vom 16.04.2019 erging damit ein Versäumnisurteil gegen Apple, mit dem der Klage stattgegeben wurde. Gegen dieses Urteil wurde von Seiten Apple auch kein Rechtsmittel eingelegt.

Das Landgericht Münster stellte in der Begründung seiner Entscheidung fest, dass seine Zuständigkeit für die Klage gegeben sei.

Gericht hält Klage des Erben für begründet

Weiter teilte das Landgericht kurz mit, dass es die Klage auch materiell für begründet halte. Es verwies insoweit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach der Anspruch auf Zugangsgewährung zu einem online-Konto vererblich sei (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17).

Die Frage der eigenen Zuständigkeit konnte das Gericht im zu entscheidenden Fall noch relativ einfach beantworten. In den Nutzungsbedingungen zu dem fraglichen iCloud-Konto hatte Apple nämlich vorgesehen, dass „Gesetze und Gerichte des gewöhnlichen Wohnsitzes“ des Nutzers maßgeblich seien.

Nachdem der verstorbene Erblasser in Münster wohnte, war auch das Landgericht Münster für die Angelegenheit zuständig.

Problematische Nutzungsbedingungen von Apple iCloud

Wenn es zu einer streitigen Verhandlung gekommen wäre, wäre allerdings sehr schnell eine weitere Bestimmung in den Nutzungsbedingungen von Apple iCloud in das Zentrum des Interesses gerückt.

In den Nutzungsbedingungen, die jeder Nutzer von iCloud zu akzeptieren hat, ist nämlich unter Ziffer IV. D. – Kein Recht des Überlebenden – folgende Regelung zu finden:

Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, stimmst du zu, dass dein Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an deiner Apple-ID oder deinen Inhalten innerhalb deines Accounts im Falle deines Todes enden. Bei Erhalt einer Kopie deiner Sterbeurkunde können dein Account aufgelöst und sämtliche Inhalte innerhalb deines Accounts gelöscht werden.

Ob sich Apple überhaupt auf diese Regelung hätte berufen können oder die Regelung möglicherweise als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist, musste das Landgericht nicht entscheiden.

Im Ergebnis konnte der Erbe des iCloud-Nutzers damit von Apple verlangen, dass ihm Zugriff auf das Konto gewährt wird.

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