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Tod nach Flugzeugabsturz – Erben des Passagiers verklagen Erbin des Flugzeugführers auf Unterhalt

Von: Dr. Georg Weißenfels

BGH – Beschluss vom 22.01.2013 – VI ZR 263/11

  • Pilot verursacht leicht fahrlässig einen Flugzeugabsturz
  • Erben eines Passagiers verklagen die Erben des Piloten auf Unterhalt
  • Erben des Passagiers gewinnen den Prozess

Der Bundesgerichtshof hatte sich in dem Verfahren mit Schadensersatzansprüchen der Erben eines Flugzeugpassagiers zu beschäftigen, die diese nach dem absturzbedingten Tod des Passagiers gegen die Erbin des Flugkapitäns, der den Absturz verschuldet hatte, geltend machten.

Das Flugzeug war am 09.07.1997 abgestürzt. Der Absturz war zumindest leicht fahrlässig vom Flugkapitän verursacht worden.

Ein an Bord befindlicher Passagier, der verheiratet war und Kinder hatte, kam bei dem Absturz ums Leben. Dieser Sachverhalt war zwischen den an dem Gerichtsverfahren beteiligten Personen unstreitig.

Erben fordern Ersatz des Unterhaltsschadens

Die Erben des verstorbenen Passagiers nahmen nunmehr die Erbin des bei dem Absturz ebenfalls ums Leben gekommenen Flugkapitäns auf Ersatz des so genannten Unterhaltsschadens in Anspruch.

Der Ehefrau und den Kindern des Passagiers war ja durch den Tod des Familienvaters auch das bisher vom Vater und Ehemann erzielte Einkommen weggebrochen, mit dem bisher der Unterhalt der Familie bestritten wurde.

Nach § 844 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der derjenige, der einen anderen Menschen schuldhaft tötet jedem Dritten, dem der Getötete zu Lebzeiten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war, für den Verlust des Unterhaltspflichtigen Schadensersatz durch Bezahlung einer Geldrente zu leisten.

Diesen Anspruch machten die Erben des getöteten Flugpassagiers gegen die Erbin und Rechtsnachfolgerin des Flugkapitäns geltend.

Die Erbin des Flugkapitäns hafte, so der Vortrag in der Klage, für diesen geltend gemachten Schadensersatzanspruch als Nachlassverbindlichkeit, § 1967 BGB.

Landgericht weist die Klage in erster Instanz ab

Der von den Erben des getöteten Passagiers geltend gemachte Anspruch war vom Landgericht in erster Instanz noch abgewiesen worden.

Auf die Berufung des Erben des Passagiers änderte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil jedoch ab und verurteilte die Erbin des Flugkapitäns zur Zahlung rückständigen Unterhalts sowie zu Zahlung einer Unterhaltsrente für die Zukunft.

Bei der Ermittlung der Höhe der Ansprüche der klagenden Erben des Flugpassagiers war dem OLG jedoch ein Fehler unterlaufen.

OLG unterläuft ein Fehler bei der Berechnung des Schadens

Zwar hatte das Berufungsgericht einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Höhe der Ansprüche beauftragt, dieser hatte aber das Einkommen des bei dem Absturz Getöteten aufgrund eines Rechenfehlers zu niedrig angesetzt.

Die klagenden Erben hatten auf diesen Fehler hingewiesen und der Sachverständige hatte den Fehler auch noch im Berufungsverfahren vor dem OLG eingeräumt.

Dessen ungeachtet hatte das OLG sein Urteil jedoch auf die unzutreffend niedrigen und fehlerhaften Zahlen gestützt und gleichzeitig die Revision zum BGH nicht zugelassen.

Die klagenden Erben legten eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein, der der BGH wegen der Verletzung des Anspruchs der Kläger auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG (Grundgesetz) auch kurzerhand stattgab.

Die Sache wurde vom BGH an das Berufungsgericht zurück verwiesen, damit die Sache dort nochmals unter Zugrundelegung zutreffender Zahlen verhandelt und entschieden werden konnte.

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