Aldi-Erben verklagen Kunstberater und dessen ehemalige Ehefrau erfolgreich auf Schadensersatz in Höhe von 980.000 Euro
OLG Düsseldorf – Urteil vom 02.02.2021 – 3 U 22/19
- An einen Aldi-Erben wird eine angeblich echte Skulptur eines spanischen Künstlers für fast 1 Mio. Euro verkauft
- Die Skulptur stellt sich im Nachhinein als nicht autorisiert und wertlos heraus
- Aldi-Erben klagen erfolgreich auf Schadensersatz
Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf konnte ein weiterer Teilaspekt der Auseinandersetzung zwischen der Familie Albrecht (Aldi Nord) und dem ehemaligen Kunstberater Helge Achenbach einer vorläufigen Klärung zugeführt worden.
Berthold Albrecht, ein Sohn des Aldi-Gründers Theo Albrecht, hatte im Jahr 2009 durch die Vermittlung von Helge Achenbach von der damaligen Ehefrau von Helge Achenbach für einen Kaufpreis von 980.000 Euro eine angeblich von dem Künstler Juan Munoz stammende Bronzeskulptur erworben.
Berthold Albrecht verstarb im Jahr 2012 und wurde von seiner Ehefrau und seinen Kindern beerbt.
Kunstberater gerät auf Abwege
Helge Achenbach vermittelte an wohlhabende Kundschaft, so auch an den Aldi-Erben Berthold Albrecht, hochpreisige Kunstwerke und betreute die Kunstsammlungen seiner Kunden.
Nach dem Tod von Berthold Albrecht kamen erhebliche Zweifel an der Seriösität der Vermittlungstätigkeit von Helge Achenbach auf und es wurden Betrugsvorwürfe gegen ihn erhoben.
Im Jahr 2015 wurde Helge Achenbach vom Landgericht Essen in einem Strafverfahren wegen Betruges zu Lasten von Berthold Albrecht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Kunstberater wird auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt
Im gleichen Jahr wurde Helge Achenbach vom Landgericht Düsseldorf zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 19 Mio. Euro an die Erben von Berthold Albrecht verurteilt.
In dem jetzt durch das Urteil des OLG Düsseldorf vorläufig abgeschlossenen Prozess forderten die Erben von Berthold Albrecht einen weiteren Schadensersatzbetrag in Höhe von 980.000 Euro von Helge Achenbach und dessen Ex-Frau wegen einer angeblich von dem spanischen Künstler Juan Munoz stammenden Bronze-Skulptur.
Diese Skulptur war Berthold Albrecht im Jahr 2009 von der damaligen Ehefrau von Helge Achenbach, einer Kunsthistorikerin, auf Vermittlung von Helge Achenbach verkauft worden.
Skulptur war von Juan Munoz nicht autorisiert
Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen, so unter anderem der Witwe des Künstlers Juan Munoz, stand für das Landgericht Düsseldorf fest, dass die fragliche Bronze-Skulptur ohne Wissen und ohne Autorisierung des Künstlers Juan Munoz nachgegossen worden und damit nahezu wertlos war.
In erster Instanz verurteilte das Landgericht Düsseldorf auf Grundlage dieser Erkenntnis Helge Achenbach und seine Ex-Frau daher als Gesamtschuldner an die klagenden Aldi-Erben einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 980.000 Euro zu bezahlen.
Gegen dieses Urteil legte die Ex-Frau des Helge Achenbach Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
Verkäuferin machte Angaben ins Blaue hinein und handelt arglistig
Das OLG schloss sich allerdings der Auffassung des Landgerichts an und wies die Berufung in der Hauptsache als unbegründet zurück.
Auch das OLG warf der Ex-Ehefrau des Helge Achenbach vor, sie habe beim Verkauf „unrichtig ins Blaue hinein (behauptet), die Werke stellten Originale oder autorisierte Nachgüsse dar.“
Das OLG unterstellte der Beklagten dabei, gegenüber dem Käufer Berthold Albrecht arglistig gehandelt zu haben.
Die Aldi-Erben konnten danach auch von der Ex-Frau des Helge Achenbach als Schadensersatz den vollen im Jahr 2009 gezahlten Kaufpreis nebst Zinsen herausverlangen.
Von der Schadensforderung der Aldi-Erben musste lediglich der Materialwert der Bronze-Skulptur abgezogen werden.
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