Ehepartner enterben – Geht das?
- Man kann seinen Ehepartner/in jederzeit enterben
- Für eine Enterbung muss man ein Testament machen
- Eine Scheidung hat ebenfalls gravierende Auswirkungen auf das Erbrecht des Partners
Die Frage, ob man seinen Ehemann oder seine Ehefrau enterben kann, lässt sich eindeutig beantworten:
Ja das geht.
In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Jeder Mann und jede Frau kann daher frei darüber bestimmen, wen sie oder er als Erben einsetzen will.
Wer erbt, bestimmt alleine der Erblasser!
Und natürlich kann auch jeder zukünftige Erblasser festlegen, welche Person nicht erben soll und damit enterbt wird.
Voraussetzung ist, dass der verheiratete Erblasser ein Testament verfasst und in diesem Testament anordnet, dass sein Ehemann/seine Ehefrau nicht Erbe werden soll.
Etwas komplizierter wird die Enterbung des Ehepartners allerdings dann, wenn die Eheleute bereits ein gemeinsames Testament bzw. einen gemeinsamen Erbvertrag errichtet haben.
Bestehende Testamente machen eine Enterbung des Ehepartners komplizierter
In diesem Fall kann sich ein Ehepartner von der in dem gemeinsamen Testament bzw. in dem gemeinsamen Erbvertrag nicht ohne weiteres von der dort gemeinsam festgelegten Erbfolgeregelung verabschieden.
Wenn ein Ehepartner bei Vorliegen früherer Testamente den Plan verfolgt, den anderen Ehepartner zu enterben, sollte zwingend ein Notar aufgesucht werden.
Mit Hilfe eines Notars kann dann eine Enterbung des Ehepartners geprüft und rechtswirksam umgesetzt werden.
Der enterbte Ehepartner kann regelmäßig seinen Pflichtteil fordern
Auch bei Vorliegen eines gemeinsamen Testaments kann damit der Ehepartner am Ende enterbt werden.
Im Falle einer Enterbung des Ehepartners muss man immer beachten, dass dem enterbten Partner in aller Regel in Folge der Enterbung ein Anspruch auf den Pflichtteil zusteht.
Die Entscheidung für eine Enterbung des Ehepartners geht im Allgemeinen immer mit massiven Missstimmungen und wechselseitigen Verletzungen einher.
Ist die Zeit reif für eine Scheidung?
Der Ehepartner, der an eine Enterbung seines Partners denkt, sollte sich daher überlegen, ob er seine Situation nicht einfacher durch eine Scheidung bereinigen kann.
Durch eine Scheidung wird nämlich zwangsläufig auch das erbrechtliche Verhältnis zwischen den Eheleuten abschließend geklärt.
Eine Scheidung führt im Zweifel zur Unwirksamkeit existierender Testamente, in denen der Ehepartner ehedem als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt worden ist.
Nach einer Scheidung gibt es auch keinen Pflichtteil
Ebenso lässt eine Scheidung jegliches gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners erlöschen.
Auch einen Pflichtteil kann der geschiedene Ehepartner nicht mehr einfordern.
Es sollte vor diesem Hintergrund anstatt einer Enterbung des Ehepartners immer darüber nachgedacht werden, ob die Zeit für eine Scheidung der Ehe nicht reif ist.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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