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Die Haftung des Testamentsvollstreckers – Worauf sollte der Testamentsvollstrecker achten?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Testamentsvollstrecker sollte sachkundige Helfer einschalten
  • Der Testamentsvollstrecker benötigt eine Haftpflichtversicherung
  • Eine transparente Kommunikation erspart Ärger

Eine Testamentsvollstreckung kann für den Testamentsvollstrecker eine lukrative Angelegenheit sein.

Je nach Wert des abzuwickelnden Nachlasses kann sich das Honorar des Vollstreckers gerne auch einmal im sechsstelligen Bereich oder sogar darüber bewegen.

Der Testamentsvollstrecker sollte sich bei Übernahme seines Amtes aber nicht ausschließlich von diesen Verdienstmöglichkeiten blenden lassen.

Das Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers

Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist für den Betroffenen nämlich regelmäßig auch mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden.

Nach § 2219 Abs. 1 BGB gilt nämlich folgendes:

Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, für den daraus entstehenden Schaden dem Erben und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich.

Noch vor Amtsantritt sollte der Testamentsvollstrecker daher berücksichtigen, dass er in Ausübung seines Amtes absehbar Entscheidungen treffen muss, die unter Umständen angreifbar sind und zu Auseinandersetzungen mit den weiteren Beteiligten führen können.

Wo kennt sich der Testamentsvollstrecker aus … und wo nicht?

Dies gilt umso mehr, als sich der Testamentsvollstrecker zuweilen in Sachgebieten bewegen muss, auf denen er möglicherweise nicht zuhause ist.

So wird man nur in den allerseltensten Fällen einen Testamentsvollstrecker finden, der selber über die erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, die man im konkreten Einzelfall für eine unfallfreie Vollstreckung benötigt.

Um hier eventuelle Wissens- oder Erfahrungslücken zu schließen, sollte der Vollstrecker daher von Tag eins an unbedingt für Angelegenheiten, die er nicht selber ausführen kann oder will, sachkundige Erfüllungsgehilfen beauftragen.

Anwälte, Makler und Steuerberater als Erfüllungsgehilfen

Soweit der Testamentsvollstrecker bei der Auswahl und er Überwachung von Anwälten, Steuerberatern, Maklern oder Handwerkern sorgfältig arbeitet, kann er sich für die von diesen Spezialisten auszuführenden Tätigkeiten eine Menge (Haftungs-) Ärger vom Hals schaffen.

Vor der Annahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers sollte der Vollstrecker in jedem Fall auch überprüfen, ob eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.

Bei größeren Nachlässen sollte der Vollstrecker hier zwingend fachkundigen Rat eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.

Deckungssumme und Umfang der Haftpflichtversicherung

Neben der Deckungssumme der Versicherung sollte sich der Vollstrecker hier insbesondere dafür interessieren, ob sämtliche Tätigkeiten, die absehbar von ihm zu erledigen sind, von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

So sind zum Beispiel die steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers nach §§ 34, 69 AO nur in seltenen Fällen von der Haftpflichtversicherung umfasst.

Das A und O einer stressfreien Testamentsvollstreckung ist ein möglichst konfliktfreies Verhältnis des Testamentsvollstreckers zu Erben, Vermächtnisnehmern und sonstigen Beteiligten.

Wenn der Vollstrecker die von ihm geplanten Schritte offen und rechtzeitig kommuniziert, dann wird es von dritter Seite selten Grund zur Klage geben.

Kein Anspruch auf eine Entlastung des Testamentsvollstreckers

Schafft es der Vollstrecker bei allen Beteiligten Vertrauen aufzubauen und die Vollstreckung konfliktfrei abzuwickeln, dann muss er am Ende der Testamentsvollstreckung auch nicht bei den Erben vorstellig werden, um dort um eine förmliche Entlastung nachzusuchen.

Einen Anspruch auf Entlastung hat der Testamentsvollstrecker ohnehin nicht.

Unter Umständen kann eine Entlastung (und die damit verbundene Haftungsfreistellung) aber in der vorbehaltlosen Zahlung des Honorars des Vollstreckers liegen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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