Was kann ein Kind gegen seine Enterbung machen?
- Eltern können ein Kind im Testament enterben
- Das Kind kann gegen die Enterbung vorgehen und das Testament anfechten
- Bleibt dem Kind sein Pflichtteil?
Manchmal erhält ein Kind nach dem Tod des Vaters oder der Mutter unerfreuliche Post vom Nachlassgericht.
Man erfährt nämlich im Rahmen der so genannten Testamentseröffnung, dass man von seinem Vater bzw. von seiner Mutter enterbt worden ist.
Eine solche Enterbung kann sich darauf beschränken, dass das betroffene Kind im Testament einfach von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.
Das enterbte Kind kann den Pflichtteil fordern!
In diesem Fall wird das Kind nicht Erbe und kann nur noch seinen Pflichtteil verlangen.
Im Extremfall muss sich das Kind allerdings mit einem Testament auseinandersetzen, in dem vom Vater bzw. der Mutter angeordnet wurde, dass dem Kind auch noch der Pflichtteil entzogen wird.
In diesem Fall erhält das Kind keinen einzigen Euro vom Vermögen des verstorbenen Elternteils.
Ist die Enterbung wirksam?
Oft schließt sich an eine solche Entscheidung der Eltern, das eigene Kind zu enterben, eine langwierige Erbauseinandersetzung an.
Es ist nämlich das gute Recht eines enterbten Kindes, überprüfen zu lassen, ob die Enterbung tatsächlich auch wirksam ist.
So kann das Kind von einem Gericht überprüfen lassen, ob das zugrunde liegende Testament überhaupt wirksam ist oder ab es nicht unter Umständen angefochten werden kann.
War der Verfasser des Testaments testierfähig?
Zu klären ist in solchen Fällen insbesondere, ob der Ersteller des Testaments überhaupt testierfähig war, ob sich der Testamentverfasser möglicherweise geirrt hat, ob dritte Personen unzulässig auf den Testamentersteller Einfluss genommen haben oder es nicht vielleicht ein zeitlich früheres Testament gibt, das rechtlich als vorrangig zu betrachten ist.
Ist dem Kind in dem Testament sogar der Pflichtteil entzogen worden, dann muss das Kind unbedingt überprüfen, ob in dem Testament ausreichende Gründe für eine solche komplette Enterbung angeführt sind und ob der Verfasser des Testaments dem Kind sein Verhalten aus der Vergangenheit nicht längst verziehen hat.
Im Falle einer Enterbung gibt es für das betroffene Kind jedenfalls in aller Regel viele Punkte, die gegen die Wirksamkeit der Enterbung sprechen können.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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