Kosten
Notarkosten und Kosten des Nachlassgerichts
Für diverse Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall unter Umständen vorzunehmen sind, werden von den Gerichten und Notaren Gebühren erhoben. Dabei gilt im Grundsatz, dass die Höhe der Gebühren mit dem Wert des Nachlasses steigt. Weiter werden von Gerichten und Notaren Auslagen wie z.B. Schreibgebühren vereinnahmt.
Die von den Gerichten bzw. Notaren in Rechnung gestellten Gebühren richten sich nach der sogenannten Kostenordnung.
Im Grundsatz geht das System der Kostenordnung dabei von einer sogenannten vollen Gebühr (10/10) aus. Verschiedene Tätigkeiten des Notars oder der Gerichte lösen jedoch nach den Bestimmungen der Kostenordnung auch unterschiedliche Gebühren aus. So wird für einige Amtshandlungen ein Vielfaches der vollen Gebühr (20/10 oder 40/10), für andere auch nur ein Bruchteil der vollen Gebühr (1/4 oder 1/2) in Rechnung gestellt.
Nachfolgend sind die Gebührensätze für die wichtigsten erbrechtlichen Handlungen der Notare oder Nachlassgerichte aufgeführt. Mit Hilfe der ebenfalls nachfolgend dargestellten Gebührentabelle lassen sich die Kosten für den eigenen individuellen Fall errechnen. Die Gebühren in der Tabelle sind in Euro angegeben und enthalten lediglich die Gebührensätze von glatten Eurobeträgen. Zwischenwerte sind in der Gebührentabelle nach der Kostenordnung enthalten.
|
|
Das könnte Sie auch interessieren:
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in einem Klageverfahren
Wer trägt die Kosten für die Erfüllung eines Vermächtnisses?
Rechtsschutz - Kann man gegen Kostenrisiken eine Versicherung abschließen?
Kann man mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?
Die Kosten der Beerdigung – Wer hat sie zu tragen?
Testament verfassen - Was muss der Erblasser beachten?
Mr. Wong