Kosten

Notarkosten und Kosten des Nachlassgerichts

Für diverse Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall unter Umständen vorzunehmen sind, werden von den Gerichten und Notaren Gebühren erhoben. Dabei gilt im Grundsatz, dass die Höhe der Gebühren mit dem Wert des Nachlasses steigt. Weiter werden von Gerichten und Notaren Auslagen wie z.B. Schreibgebühren vereinnahmt.

Die von den Gerichten bzw. Notaren in Rechnung gestellten Gebühren richten sich nach der sogenannten Kostenordnung.

Im Grundsatz geht das System der Kostenordnung dabei von einer sogenannten vollen Gebühr (10/10) aus. Verschiedene Tätigkeiten des Notars oder der Gerichte lösen jedoch nach den Bestimmungen der Kostenordnung auch unterschiedliche Gebühren aus. So wird für einige Amtshandlungen ein Vielfaches der vollen Gebühr (20/10 oder 40/10), für andere auch nur ein Bruchteil der vollen Gebühr (1/4 oder 1/2) in Rechnung gestellt.

Nachfolgend sind die Gebührensätze für die wichtigsten erbrechtlichen Handlungen der Notare oder Nachlassgerichte aufgeführt. Mit Hilfe der ebenfalls nachfolgend dargestellten Gebührentabelle lassen sich die Kosten für den eigenen individuellen Fall errechnen. Die Gebühren in der Tabelle sind in Euro angegeben und enthalten lediglich die Gebührensätze von glatten Eurobeträgen. Zwischenwerte sind in der Gebührentabelle nach der Kostenordnung enthalten.

Tätigkeit des Notars oder Nachlassgerichts

Gebührensatz

Beurkundung Testament 10/10
Beurkundung gemeinschaftliches Testament 20/10
Beurkundung Erbvertrag 20/10
Amtliche Verwahrung Testament 1/4
Eröffnung eines Testamentes 1/2
Erteilung eines Erbscheins 10/10
Einziehung eines Erbscheins 1/2
Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft 1/4
Erklärung der Anfechtung der Annahme der Erbschaft 1/4
Erklärung der Anfechtung eines Testamentes 1/4
Entgegennahme eines Nachlassinventars 1/2
Bestimmung einer Inventarfrist 1/2
Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung eines Nachlasses bis zu 40/10
Ernennung eines Testamentvollstreckers 1/2
Sicherung des Nachlasses 10/10
Ermittlung der Erben kostenfrei

Wert in €

10/10

20/10

1/2

1/4

50.000 132,00 264,00 66,00 33,00
200.000 357,00 714,00 178,50 89,25
400.000 657,00 1314,00 328,50 164,25
1.000.000 1557,00 3114,00 778,50 389,25
1.500.000 2307,00 4614,00 1153,50 576,75
2.000.000 3057,00 6114,00 1528,50 764,25
3.000.000 4557,00 9114,00 2278,50 1139,25
3.500.000 5307,00 10614,00 2653,50 1326,75
4.000.000 6057,00 12114,00 3028,50 1514,25
4.500.000 6807,00 13614,00 3403,50 1701,75
5.000.000 7557,00 15114,00 3771,00 1889,25