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Die Leibrente als Vehikel zur Versorgung von Familienmitgliedern und Freunden

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Durch Vereinbarung einer Leibrente können regelmäßige Zahlungen sichergestellt werden
  • Eine Vereinbarung über eine Leibrente muss schriftlich abgefasst werden
  • Welche Punkte sollten bei der Leibrente geklärt werden?

Im Zusammenhang mit der Regelung der eigenen Erbfolge steht oft auch die finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern oder engen Freunden im Fokus.

Eine solche Versorgung der nächsten Bezugspersonen kann sowohl zu Lebzeiten des Erblassers als auch im Wege der Erbfolge unproblematisch bewerkstelligt werden.

Vor dem Eintritt des Erbfalls steht es dem Erblasser frei der zu versorgenden Person durch eine Schenkung sein Vermögen ganz oder in Teilen zu übertragen.

Wann und wie soll das eigene Vermögen weitergegeben werden?

Wenn es der Erblasser bevorzugt, sich von seinem Vermögen erst nach dem eigenen Ableben zu trennen, kann er in Testament oder Erbvertrag festlegen, wer nach seinem Tod das Vermögen bekommen soll.

Manchmal gibt es aber sowohl auf der Seite des Erblassers als auch auf Seiten des Empfängers der Versorgungsleistung gute Gründe dafür, die Versorgungsleistung nicht mit einer größeren – lebzeitigen oder erbrechtlichen – Einmalzahlung zu bewerkstelligen.

Verfügt der Erblasser beispielsweise über regelmäßige Einkünfte, z.B. aus einem florierenden Unternehmen oder auch aus Immobilienbesitz, will er aber den Grundstock seines Vermögens nicht angreifen, dann drängt sich der Gedanke auf, dass er dem Empfänger der Versorgungsleistung eine regelmäßige – meist monatliche – Zahlung zukommen lässt, um diesen wirtschaftlich abzusichern.

Reglemäßige Versorgungszahlungen an den Empfänger

Auf der anderen Seite reicht es dem Zuwendungsempfänger oft vollkommen aus, wenn er regelmäßige Zahlungen erhält und er ist gar nicht darauf angewiesen, größere Geldbeträge auf einmal zu erhalten.

Solche regelmäßigen Zahlungen von einer Person an eine andere können natürlich zu Lebzeiten des Erblassers absolut unproblematisch und einfach geleistet werden.

Wenn allerdings für beide Seiten eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen werden soll, dann bietet sich eine vertragliche Fixierung der Grundlage der zukünftigen Geldflüsse an.

Das Rechtsmittel, mit dessen Hilfe regelmäßige Zahlungen einer Person A an eine Person B sichergestellt werden können, nennt sich etwas antiquiert „Leibrente“ und ist in § 759 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Eine Leibrente kann dabei sowohl zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart werden, als auch kann eine Leibrente im Zuge der Regelung der eigenen Erbfolge genutzt werden.

Die lebzeitige Vereinbarung einer Leibrente

Will man zu Lebzeiten einer anderen Person regelmäßig eine Zuwendung zukommen lassen und will man dem Zuwendungsempfänger eine rechtlich abgesicherte Position verschaffen, dann kann man mit dem Zuwendungsempfänger eine Vereinbarung mit den Details der Regelung treffen.

Zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung auf Zahlung einer Leibrente ist, dass die Vereinbarung zwischen den Parteien schriftlich abgefasst wird, § 761 BGB.

Ein ohne Beachtung dieser Form, also beispielsweise nur mündlich vereinbartes, Leibrenteversprechen, ist unwirksam, rechtlich also regelmäßig nicht belastbar.

Aus welchem Grund soll eine Leibrente bezahlt werden?

Es bietet sich an, dass die Parteien in dem abzuschließenden Vertrag auch klarstellen, aus welchem Grund das Leibrentenversprechen abgegeben wurde.

Oft wird es sich hier um eine unentgeltliche Schenkung handeln, ein Leibrentenversprechen kann aber auch in Zusammenhang mit Pflegeleistungen des Zuwendungsempfängers oder aber mit der Veräußerung eines Unternehmens oder einer Immobilie abgegeben werden.

Weiter sollten die Parteien die näheren Konditionen der Leibrente fixieren.

Hierzu gehört die Höhe und der Taktintervall der Zahlung, die Dauer der Zahlung (auf Lebenszeit oder zeitlich beschränkt?), die genauen Zahlungsmodalitäten, eine Wertsicherungsklausel, die einer inflationsbedingte Wertminderung der Leibrente vorbaut und gegebenenfalls eine Kündigungsmöglichkeit für den zuwendenden Teil.

Soll die Zahlung der Leibrente abgesichert werden?

Weiter muss gegebenenfalls ein Sicherungsbedürfnis des Empfängers der Zuwendung berücksichtigt werden.

Wird die Leibrente beispielsweise gewährt, weil der Empfänger der Leibrente dem Leistenden ein Grundstück oder ein Unternehmen überschrieben hat, dann wird der Empfänger der Leibrente regelmäßig ein Interesse daran haben, dass seine finanziellen Ansprüche für die Zukunft abgesichert sind.

Gerade bei Immobilientransaktionen sollte im Zusammenhang mit einer Leibrente immer daran gedacht werden, zugunsten des Empfängers der Leistung eine Sicherung seiner Ansprüche durch Eintragung einer so genannten Rentenschuld oder einer Reallast im Grundbuch vorzunehmen.

Geraten nämlich die Zahlungen der Leibrente aus welchen Gründen auch immer ins Stocken, kann sich der Berechtigte aus dem zu seinen Gunsten gestellten und grundbuchrechtlich abgesicherten Grundpfandrecht befriedigen.

Die Leibrente im Erbrecht – Das Leibrentenvermächtnis

Ein Versprechen, eine Leibrente zu bezahlen, muss natürlich nicht zwingend zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen.

Eine Leibrente kann auch ebenso gut von Todes wegen zugewandt werden. Das Mittel der Wahl ist in diesem Fall ein so genanntes Leibrentenvermächtnis, das der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person zuwendet.

Tritt dann der Erbfall ein, dann hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Erben auf Zahlung der Leibrente.

Auch im Fall der letztwilligen Zuwendung einer Leibrente sollten die Konditionen der Leibrente so genau wie möglich festgelegt werden.

Wertsicherungsklausel hilft bei Inflation

Nachdem ein Leibrentenversprechen im Zweifel für die Lebensdauer des Zuwendungsempfängers zu zahlen ist, bietet es sich auch im Fall einer letztwilligen Zuwendung einer Leibrente an, zugunsten des Vermächtnisnehmers eine Wertsicherungsklausel in den letzten Willen aufzunehmen.

Und nachdem eine Leibrente grundsätzlich unabhängig von der Frage zu zahlen ist, ob der Verpflichtete überhaupt zahlungsfähig ist, bietet sich auch beim Leibrentenvermächtnis an, zugunsten des Vermächtnisnehmers eine Sicherung des Anspruchs vorzunehmen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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