Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Erbschaftsteuer in Frankreich

Von: Gerhard Turek

Erbschaftsteuerbefreiung

Der überlebende Ehegatte sowie der Lebenspartner müssen keine Erbschaftsteuer bezahlen.

Dies gilt auch für Brüder und Schwestern, die mit dem Erblasser in einer gemeinsamen Wohnung leben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind zum Zeitpunkt des Erbfalles ledig, geschieden oder leben getrennt;
  • Sie sind zum Zeitpunkt des Erbfalls älter als 50 Jahre oder schwerbehindert;
  • Sie haben während der letzten 5 Jahre ständig mit dem Erblasser zusammen gelebt.

Berechnungsgrundsätze für die Erbschaftsteuer

Im französischen Erbschaftsteuerrecht ist es so, dass die Berechnungsgrundlage das Nettoerbe ist, d.h. das Erbe abzüglich der Kosten.

Die Berechnung geschieht wie folgt:

  • Zunächst wird jedem Erbe ein Freibetrag zugewiesen.
  • In einem zweiten Schritt wird dann auf das Erbe (vermindert um den Freibetrag) für jeden Erben unter Berücksichtigung seines Verwandtschaftsverhältnisses ein bestimmter Erbschaftsteuersatz angewandt.

Erbschaftsteuer im Einzelnen

Die Höhe der Erbschaftsteuer und des Freibetrages hängen von dem Verwandtschaftsverhältnis ab:

Freibeträge

Direkte Abkömmlinge € 100.000
Geschwister, soweit nicht von der Erbschaftsteuer befreit € 15.932
Neffen und Nichten: € 7.967
Schwerbehinderte € 159.325

Steuersätze für Abkömmlinge und Eltern

0 - 8.072 Euro 5 %
8.072 - 12.109 Euro 10 %
12.109 - 15.932 Euro 15 %
15.932 - 552.324 Euro 20 %
552.324 - 902.838 Euro 30 %
902.838 - 1.805.677 Euro 40 %
ab 1.805.677 Euro 45 %

Steuersätze für Geschwister

0 - 24.430 Euro 35 %
ab 24.430 Euro 45 %

Steuersätze für andere Personen

Bis zur 4. Ordnung 55 %
Ab der 4. Ordnung sowie für Erben, die nicht verwandt sind 60 %

Abgabe der Steuererklärung

Für Erben, die nicht in Frankreich wohnen, ist eine Erbschaftsteuererklärung spätestens nach Ablauf eines Jahres nach dem Erbfall abzugeben. Ist dies nicht der Fall, werden Säumniszuschläge fällig.

Für gebietsfremde Erben ist die Steuererklärung abzugeben bei folgendem Finanzamt:

Service des impôts des particuliers non-résidents
10, rue du Centre - TSA 10010 - 93465 Noisy-Le-Grand Cedex

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Das gesetzliche Erbrecht in Frankreich
Die gewillkürte Erbfolge nach französischem Recht
Deutsch-französisches Ehepaar: Der Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft beeinflusst das Erbrecht

Erbrecht