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Angaben zum eigenen Vermögen im Testament können nicht schaden!

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Erben wissen häufig nicht, woraus die Erbschaft besteht
  • Bankkonten des Erblassers bleiben manchmal unentdeckt
  • Erblasser kann dem Erben in seinem Testament Angaben zu seinem Vermögen hinterlassen

Ein Testament legt in erster Linie fest, wer nach dem Tod des Erblassers dessen Vermögen erhalten soll.

Der oder die im Testament benannten Erben erhalten nach dem Erbfall alle Besitztümer des Erblassers.

Im Normalfall vollzieht sich diese Vermögensnachfolge vom Erblasser auf seinen Erben auch relativ problemlos.

Der Erbe wird Besitzer des Erblasservermögens

Der Erbe nimmt den Nachlass nach dem Ableben des Erblassers in Besitz, Immobilien werden, soweit vorhanden, im Grundbuch auf den Erben umgetragen, Bankkonten des Erblassers auf den Erben umgeschrieben oder aufgelöst.

Soweit der Erbe zu Lebzeiten engen Kontakt zum Erblasser hatte, wird es dem Erben auch nicht schwer fallen, nach dem Erbfall vorhandene Nachlasswerte zu identifizieren und auf sich zu übertragen.

Je nach Einzelfall muss der Erbe nach dem Tod des Erblassers lediglich bei dem zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um die notwendigen Formalitäten erledigen zu können.

Der Erbe hat keine Informationen über den Nachlass

Problematisch kann es aber werden, wenn der Erbe zu Lebzeiten keinen oder nur gelegentlich Kontakt zum Erblasser hatte.

Wenn ein Erbe in einer solchen Konstellation nach der Testamentseröffnung plötzlich vom Nachlassgericht eine Kopie des Testaments erhält und auf diesem Weg von seiner Erbenstellung erfährt, dann macht sich auf Erbenseite zuweilen eine gewisse Unsicherheit breit.

Der Erbe weiß aufgrund der Mitteilung des Nachlassgerichts zwar, dass er Erbe geworden ist, er hat aber manchmal keine Ahnung, was er eigentlich geerbt hat.

Ist der Nachlass überschuldet?

In einer solchen Situation muss der Erbe bereits erwägen, ob er die ihm angetragene Erbschaft nicht sicherheitshalber ausschlagen sollte, um der im Gesetz festgelegten Erbenhaftung zu entgehen.

Kann der Erbe davon ausgehen, dass ihm der Erblasser mehr positives Vermögen als Schulden hinterlassen hat, dann wird sich der Erbe freilich in aller Regel gegen eine Erbausschlagung entscheiden.

In manchen Fällen fangen für den Erben aber jetzt erst die Probleme an.

Der Erbe muss die Nachlasswerte ermitteln

Wenn der Erbe nämlich keine Kenntnis von der Zusammensetzung des Vermögens des Erblassers hat, dann muss er sich auf die Suche machen.

Dabei sind natürlich die Wohnung des Erblassers und dort vorhandene Unterlagen und Urkunden in aller Regel die zuverlässigsten Erkenntnisquellen für den Erben.

Hat der Erblasser sein Vermögen aber beispielsweise bei diversen Online-Banken verwahrt, dann kann es für den Erben bereits kniffelig werden.

Vermögen im Ausland oder im Schließfach?

Hier wird sich der Erbe in manchen Fällen bereits schwer tun, das Bankvermögen auch nur zu entdecken.

Noch komplizierter wird es, wenn sich das Vermögen des Erblassers zum Teil im Ausland oder gegebenenfalls in einem Schließfach befindet.

Im Ernstfall bleibt dem Erben in solchen Fällen nur, zeitraubende Auskunftsersuchen bei diversen Banken bzw. Bankverbänden zu stellen.

Massenhaft „herrenlose Konten“ in Deutschland

Dass solche Nachforschungen nicht in jedem (Erb-) Fall von Erfolg gekrönt sind, kann man an der simplen Tatsache ablesen, dass nach Schätzungen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bei Banken in Deutschland Vermögenswerte in Höhe von rund 2 Milliarden Euro auf tausenden so genannten „herrenlosen Konten“ liegen.

Um dem Erben eine lange und manchmal auch erfolglose Suche nach den Vermögenswerten zu ersparen, kann es daher nie schaden, wenn der Erblasser in seinem Testament Angaben zu Zusammensetzung, Verwahrort und Wert seines Vermögens macht.

Gibt der Erblasser dem Erben im Testament auf diesem Weg konkrete Hinweise, bei welchen Banken er sein Vermögen angelegt hat, dann kann der Erbe nach dem Eintritt des Erbfalls gezielt auf diese Kreditinstitute zugehen, um seine Rechte geltend zu machen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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