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Psychische Störungen führen zur Testierunfähigkeit – Testament ist unwirksam

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Psychische Störungen führen zur Testierunfähigkeit
  • Von den Gerichten werden im Streitfall Gutachter beauftragt
  • Gutachter orientieren sich bei der Diagnose an Leitlinien

In einem Testament legt ein Erblasser seinen letzten Willen nieder und verfügt im Einzelfall über Millionenwerte.

Nachdem mit einem Testament so weitreichende Rechtsfolgen ausgelöst werden, legt die Rechtsordnung Wert darauf, dass ein Testament wirksam ist.

Wirksam ist ein Testament nur dann, wenn der Erblasser im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB im Zeitpunkt der Errichtung seines letzten Willens auch testierfähig war. Der Erblasser muss verstehen, was er in seinem Testament regelt und er muss auch die Tragweite der Anordnungen in seinem Testament begreifen.

Versteht der Erblasser nicht, was er macht, so ist er testierunfähig. Ein Testament, das im Zustand der Testierunfähigkeit errichtet wurde, ist komplett unwirksam und nichtig.

Psychische Störungen können zur Testierunfähigkeit führen

Im Zentrum von Auseinandersetzungen rund um die Testierfähigkeit eines Erblassers stehen regelmäßig psychische Störungen, die vorzugsweise von denjenigen Beteiligten vorgebracht werden, die im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht worden sind.

Derjenige, der vor Gericht die Testierunfähigkeit des Erblassers einwendet, hat diesen Umstand auch zu beweisen. Soweit für die Testierunfähigkeit des Erblassers ausreichend Fakten vorgetragen werden, muss ein Gericht dieser Frage regelmäßig durch Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens nachgehen.

Vom Gericht beauftragte Sachverständige haben dabei die zuweilen schwierige Aufgabe, ohne den Erblasser je persönlich kennen gelernt zu haben, Aussagen über dessen geistige Verfassung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung machen zu müssen.

Gutachter stützen sich dabei im gerichtlichen Verfahren regelmäßig auf ärztliche Unterlagen, Betreuungsakten, sonstige Urkunden und Zeugenaussagen.

Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse versuchen Gutachter dann im Rahmen einer medizinisch-psychiatrischen Diagnose festzustellen, ob und welches Krankheitsbild beim betroffenen Erblasser vorgelegen hat.

Internationale Klassifikation psychischer Störungen, ICD-10 Kapitel V (F)

Bei dieser Diagnose stützen sich Gutachter unter anderem auf die so genannte Internationale Klassifikation psychischer Störungen, ICD-10 Kapitel V (F). In diesen – öffentlich zugänglichen – Leitlinien werden für jede psychische Störung die klassischen klinischen Charakteristika und Merkmale angegeben.

Zur Vorbereitung einer Testamentsanfechtung ist die nähere Kenntnis der verschiedenen Erscheinungsformen von psychischen Erkrankungen überaus hilfreich.

Folgende Krankheitsbilder können zur Testierunfähigkeit führen:

Demenz

Unter dem dementiellen Syndrom versteht man eine Krankheit des Gehirns, die unter anderem Auswirkungen auf das Gedächtnis, das Denken, die Orientierung, intellektuelle Leistungsfähigkeit und das Urteilsvermögen hat.

Eine Demenz kann bei dem Betroffenen z.B. mit Halluzinationen und Wahngedanken verbunden sein und in unterschiedlichem Schweregrad auftreten.

Fehldiagnosen sind möglich, wenn eine bei Betroffenen vorliegende mangelnde Motivation oder Depression in Verbindung mit einer allgemeinen körperlichen Hinfälligkeit als Demenz diagnostiziert wird.

Delir

Ein Delirium ist ein Zustand, der durch Störungen unter anderem des Bewusstseins, der Aufmerksamkeit und des Denkens charakterisiert ist.

Delirien sind meist vorübergehend und von wechselnder Intensität und Schwere.

Ein Delir kann sich zu einer Demenz entwickeln.

Abzugrenzen ist das Delir unter anderem von vorübergehenden psychotischen Störungen oder akuten schizophrenen Zustandsbildern.

Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Störung des Gehirns

Auch Hirnerkrankungen, Hirnschädigungen oder Hirnfunktionsstörungen können bei dem Betroffenen zu einem Zustand der Testierunfähigkeit führen.

Klassische Merkmale für eine solche Diagnose sind ein verändertes emotionales Verhalten bei dem Betroffenen, die Äußerung von Bedürfnissen ohne die Konsequenzen oder die sozialen Konventionen zu berücksichtigen oder auch kognitive Störungen z.B. in Form von Misstrauen.

Psychische und Verhaltensstörung aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum

Auch die Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten kann den Betroffenen in den Zustand der Testierunfähigkeit versetzen.

Je nach Dosierung kann ein entsprechender Konsum zu Störungen des Bewusstseins, sonstiger kognitiver Funktionen und der Wahrnehmung führen.

Sowohl die Einnahme als auch der Entzug von entsprechenden Substanzen kann zu einem die Testierfähigkeit ausschließenden Zustand führen.

Schizophrenie und wahnhafte Störungen

Eine Schizophrenie ist bei dem Betroffenen gekennzeichnet durch eine grundlegende Störung des Denkens und der Wahrnehmung. Betroffene glauben häufig, dass ihre Gefühle und innersten Gedanken anderen Menschen bekannt sind.

Typisch für eine Schizophrenie sind seltsames und auch unangemessenes Verhalten des Betroffenen.

Die wohl häufigste Schizophrenieform ist die paranoide Schizophrenie. Symptome können hier ein Verfolgungswahn, Geruchs- oder Geschmackshalluzinationen oder auch das Hören von Stimmen sein.

Bipolare affektive Störung

Bei einer bipolaren affektiven Störung handelt es sich um ein Krankheitsbild, das bei dem Betroffenen durch wiederholte Episoden charakterisiert ist, in denen Stimmung und Aktivitätsniveau des Betroffenen gestört sind.

Gehobene Stimmung und Depression wechseln sich ab. Die Episoden beginnen regelmäßig abrupt und können sich über mehrere Wochen oder sogar Monate erstrecken.

Phobische Störungen

Bei einer phobischen Störung werden von dem Betroffenen ungefährliche Situationen oder Objekte als extrem gefährlich wahrgenommen.

Die Störung kann bei dem Betroffenen zu Panikattacken, Todesangst und vollkommenem Kontrollverlust führen.

Angststörungen treten häufig gemeinsam mit Depressionen auf.

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