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Ich habe geerbt – Was nun?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Welche Risiken sind mit einer Erbschaft verbunden?
  • Was muss der Erbe veranlassen?
  • Woher bekommt man Informationen über den Nachlass?

Wenn ein Todesfall eingetreten ist, dann müssen sich insbesondere die nahen Familienangehörigen oft mit dem Thema Erbschaft auseinander setzen.

Gleich, ob der verstorbene Erblasser ein Testament hinterlassen hat oder die gesetzliche Erbfolge eingreift, müssen in jedem Fall die Erben festgestellt und der Nachlass abgewickelt werden.

Auf den oder die Erben kommen in jedem Fall dabei zahlreiche Pflichten zu. Ebenso müssen die Erben rechtliche Fallstricke kennen, damit sich die Erbschaft für sie nicht zu einem finanziellen Desaster auswächst.

Erbe annehmen oder Erbschaft ausschlagen?

Wenn man von dem Umstand erfahren hat, dass man Erbe einer verstorbenen Person geworden ist, dann gilt es vor allem anderen eine grundlegende Frage zu klären.

Man muss sich als Erbe nämlich entscheiden, ob man die Erbschaft annimmt oder ausschlägt.

Für diese Entscheidung hat man grundsätzlich nur eine sehr kurze Frist von sechs Wochen.

Hat der Erblasser mehr Schulden als positives Vermögen hinterlassen, dann wird alles für eine Ausschlagung der Erbschaft sprechen. Nimmt man nämlich eine überschuldete Erbschaft an, dann haftet man grundsätzlich mit seinem eigenen Privatvermögen für die vom Erblasser angehäuften Verbindlichkeiten.

Will man dieser Erbenhaftung entgehen, muss man die Erbschaft ausschlagen. Ist die Ausschlagung der Erbschaft erst einmal erklärt, dann hat man mit dem Nachlass des Erblassers nichts mehr zu tun. Man erhält in diesem Fall aus dem Vermögen des Erblassers nichts, man muss aber auch nicht befürchten, dass man als Erbe für die Schulden des Erblassers herangezogen wird.

Welche Pflichten sind mit einer Erbschaft verbunden?

Entscheidet man sich aber dafür, die Erbschaft anzunehmen, dann kommen auf den Erben verschiedenste Pflichten zu.

Man hat als Erbe in erster Linie dafür zu sorgen, dass der Nachlass abgewickelt wird. Hierzu gehört sicherlich auf der einen Seite die Übernahme des Vermögens des Erblassers.

Auf der anderen Seite muss man aber auch dafür sorgen, dass alle Verbindlichkeiten, die vom Erblasser hinterlassen wurden, reguliert werden. Der Erbe tritt dabei grundsätzlich in laufende und noch vom Erblasser abgeschlossene Verträge ein. Der Erbe ist entsprechend auch verpflichtet, die Verträge des Erblassers zu erfüllen.

Gleich, ob es sich hierbei um einen Mietvertrag für Wohnraum, ein vom Erblasser abgeschlossenes Zeitungsabonnement oder eine Vereinsmitgliedschaft des Erblassers handelt. Wenn der Erbe die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen nicht weiter erfüllen will, muss er die Verträge sobald als möglich kündigen.

Weiter tut der Erbe gut daran, seine Erbschaft gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Für so eine Anzeige lässt das Gesetz dem Erben eine ebenfalls kurze Frist von nur drei Monaten.

Welche Risiken übernimmt man mit einer Erbschaft?

Eine Erbschaft kann für den Erben durchaus auch riskant sein.

Dabei geht es natürlich in erster Linie darum, dass man als Erbe für sämtliche zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Schulden des Erblassers haftet.

Neben Altverbindlichkeiten des Erblassers muss sich der Erbe aber auch mit solchen Zahlungsforderungen auseinander setzen, die nach dem Erbfall erst entstehen. Die Welt bleibt mit dem Erbfall schließlich nicht stehen. Hatte der Erblasser ein Unternehmen mit Mitarbeitern, dann steht der Erbe für Gehaltsforderungen der Mitarbeiter nach dem Erbfall gerade.

Das gleiche gilt für alle anderen Verpflichtungen, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hatte, die aber erst nach dem Erbfall zur Zahlung fällig werden.

Hierzu gehören insbesondere auch typisch erbrechtliche Verpflichtungen, die mit einer Erbschaft verbunden sein können. Ein vom Erblasser zugunsten einer dritten Person ausgesetztes Vermächtnis ist regelmäßig vom Erblasser zu erfüllen. Und auch mit Pflichtteilsansprüchen, die durch den Erbfall ausgelöst wurden, muss sich der Erbe manchmal intensiver beschäftigen, als ihm lieb ist.

Wo bekomme ich Informationen über den Nachlass?

Das A und O einer jeden Erbschaft sind Informationen, die der Erbe für die Abwicklung des Nachlasses benötigt. Der Erbe muss wissen, welches Vermögen vorhanden ist und wie hoch die Schulden des Erblassers sind.

Hierbei ist der Erbe weitestgehend auf Eigeninitiative angewiesen. Er muss versuchen, sich mit Hilfe von Bankauszügen und sonstigen Urkunden möglichst rasch einen Überblick über den Bestand des Nachlasses zu verschaffen.

Je geordneter der Erblasser seinen Nachlass hinterlassen hat, desto einfacher tut sich der Erbe.

Hat der Erblasser sein Vermögen aber auf diversen Konten, möglicherweise auch noch im Ausland, deponiert und hat er Dritte in seine Vermögensstruktur nicht eingeweiht, dann kann der Weg des Erben zum Nachlass recht steinig werden.

Von dritter Seite kann sich der Erbe dabei keine Hilfe bei der Informationsbeschaffung erwarten. Insbesondere ist das Nachlassgericht nicht dafür zuständig, dem Erben den schnellsten Weg zum Erblasservermögen aufzuzeigen.

Was muss man als Erbe veranlassen?

Häufig steht im Mittelpunkt einer Nachlassabwicklung der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bzw. eines Europäischen Nachlasszeugnisses beim zuständigen Nachlassgericht.

Soweit sich der Erbe nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag ausweisen kann, benötigt er fast immer ein solches – kostenpflichtiges – amtliches Zeugnis, um sich gegenüber Banken, Versicherungen und sonstigen Dritten ausweisen zu können.

Um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren, sollte der Erbe immer auch daran denken, dass er die Erbschaft gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen hat.

Soweit zum Nachlass schließlich Immobilien gehören, sollte sich der Erbe nicht allzu lange Zeit lassen, beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung um Umschreibung des Grundstücks auf sich als neuen Eigentümer zu stellen. Nur während der ersten zwei Jahre nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein solcher Antrag gebührenfrei.

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