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Checkliste für den Antrag einer Sterbeurkunde beim Standesamt

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
  • Antragsberechtigt sind:
    • der letzte Ehegatte (der nicht geschiedenen Ehe)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Personen, die ein sonstiges rechtliches Interesse an der Erteilung der Sterbeurkunde nachweisen.
  • Die Urkundenbestellung ist sowohl mündlich wie auch schriftlich möglich
  • Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
    • Personalausweis oder Reisepass bei persönlichem Erscheinen
    • Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört (durch Abschrift entsprechender Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Familienbuch) oder entsprechend bevollmächtigt ist
    • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht des Antragsberechtigten
  • Gebührenfrei werden in aller Regel ausgestellt:
    • Bescheinigung über die Beurkundung des Sterbefalls für die Bestattung
    • Sterbeurkunde für gesetzliche Rentenversicherung
    • Sterbeurkunde für Sozialversicherung (Krankenkasse)
    • Sterbeurkunde für Versorgungs- und Sozialamt.

Weitere Urkunden lösen Kosten in Höhe von in der Regel Euro 7,00 (bzw. Euro 3,50 für folgende Ausfertigungen) aus.

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